NÖ Landtag - ÖVP sieht Bildungsreform als Schwerpunkt
St. Pölten (APA) - Die Umsetzung der Bildungsreform in Niederösterreich bildet aus ÖVP-Sicht einen der Schwerpunkte der Landtagssitzung am D...
St. Pölten (APA) - Die Umsetzung der Bildungsreform in Niederösterreich bildet aus ÖVP-Sicht einen der Schwerpunkte der Landtagssitzung am Donnerstag. Aus den weiteren Tagesordnungspunkten hob VP-NÖ-Klubobmann Klaus Schneeberger in einer Aussendung am Mittwoch Novellen des Sozialhilfegesetzes, der Bauordnung und des Jagdgesetzes hervor.
Zur von der SPÖ beantragten Aktuellen Stunde zum Thema Arbeitszeitflexibilisierung stellte der Klubobmann klar, dass davon Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren könnten und die Freiwilligkeit bestehen bleibe. Betriebe hätten die Möglichkeit, dass bei Bedarf länger gearbeitet werden könne und damit teure Stehzeiten verhindert würden, während Beschäftigte mehr Freiheit und Eigenverantwortung bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeiten erhalten. Schneeberger mahnte eine „sachdienlichere Diskussion“ zum Thema ein. Panikmache sei nicht angebracht.
Die im Vorjahr auf Bundesebene beschlossene Bildungsreform mache zahlreiche Änderungen im Bereich der Pflichtschulen notwendig, die mit Jahresbeginn 2019 in Kraft treten werden. Insgesamt werde die Autonomie weiter gestärkt, womit weitreichende Entscheidungsbefugnisse unmittelbar vor Ort in den Schulen geschaffen werden, betonte Schneeberger. Er verwies u.a. auf die Festlegung der Klassenschülerzahlen, Dauer der Unterrichtseinheiten und schulfrei erklärten Tage. Die jeweilige Schulleitung könne damit individuell auf die pädagogischen Bedürfnisse des Standortes eingehen. Darüber hinaus würden Schul-Cluster kleinere Schulstandorte absichern und regionale Schwerpunktsetzungen erleichtern.
Das Sozialhilfegesetz wird novelliert. „Durch diese Novelle schaffen wir Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderung, denn wir schaffen rückwirkend mit 1. Jänner 2018 auch den Vermögensregress im Bereich der teilstationären Betreuung und der alternativen Wohnformen, in denen nachts keine Rufbereitschaft besteht, ab“, so Schneeberger. Zudem werde die Grundlage geschaffen, um zur Vermeidung sozialer Härtefälle die Hilfe bei stationärer Pflege auch für ein Pflegeheim in einem anderen Bundesland zu gewähren.
Die Änderungen des Jagdgesetzes - Stichwort Gatterjagdverbot ab 2029 - seien unter wissenschaftlicher Begleitung ausgearbeitet worden. Anders als im Begutachtungsentwurf seien die Nachnutzungsformen vorverlegt worden. „Schon ab 2023 und nicht erst sechs Jahre später können die umfriedeten Eigenjagdgebiete in Wildgehege, die der Erholung, Forschung oder Schulung dienen, umgewandelt werden. Andernfalls müssen die umfriedeten Eigenjagden spätestens 2029 komplett aufgelöst werden“, präzisierte Schneeberger. Die Jagd diene in diesen Wildgehegen lediglich der Wildstandsregulierung unter stark eingeschränkten Rahmenbedingungen. „Bereits ab 2023 wird ein Verbot der Treibjagd mit Hunden gelten, ab 2020 wird zudem die Aussetzung von Tieren nur mehr zur Blutauffrischung, etwa nach Seuchen, erlaubt sein. Auch die Wildfütterung ist dann nur mehr in Notsituationen aus Tierschutzgründen möglich.“ Die Lösung werde somit den Anforderungen des Tierschutzes und der Jagd gerecht, so Schneeberger. Die niederösterreichischen Grünen hatten die Novelle im Vorfeld als „Mogelpackung“ kritisiert.
Der ÖVP-Klubobmann führte weiters anstehende Änderungen in der Bauordnung an. Als Anreiz zur Ortskernbelebung soll mittels Verordnung des Gemeinderates in Schutzzonen aus Gründen des Denkmalschutzes oder des Ortsbildes eine Ausnahme von der Vorschreibung der Stellplatz- bzw. Spielplatz-Ausgleichsabgabe vorgesehen werden. Darüber hinaus sollen im Sinne der Deregulierung Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 200 Kilowatt-Peak von der Genehmigungspflicht nach dem NÖ Elektrizitätswesengesetz ausgenommen werden.
~ WEB http://www.oevp.at ~ APA106 2018-06-27/10:04
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