Rechtsbereinigung im Verfassungsausschuss beschlossen
Wien (APA) - Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS ist das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz am Mittwoch im Verfassungsausschuss beschlo...
Wien (APA) - Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS ist das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz am Mittwoch im Verfassungsausschuss beschlossen worden. Rund 2.450 nicht mehr benötigte Gesetze und Verordnungen sollen ab 2019 aus dem Rechtsbestand gestrichen werden. Kritik kam laut Parlamentskorrespondenz von SPÖ und Liste Pilz, sie bezweifeln den Nutzen der Aktion.
Mit Ende 2018 werden all jene Gesetze und Verordnungen, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden und nicht ausdrücklich im Anhang des Gesetzesentwurfes aufgelistet sind, außer Kraft gesetzt. Ausgenommen sind lediglich Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen. Die betroffenen Normen seien mittlerweile veraltet und gegenstandslos, hieß es. Justizminister Josef Moser (ÖVP) sieht zudem durch den mehrstufigen Prozess sichergestellt, dass tatsächlich nur überflüssige Normen aufgehoben werden.
Moser erklärte, es handle sich nur um den ersten Schritt eines größeren Projekts. Im zweiten Schritt sollen sämtliche Gesetze im Hinblick auf eine unnötige Übererfüllung von EU-Vorhaben - Stichwort „Gold Plating“ - durchforstet werden. Der Ressortchef will dazu noch im zweiten Halbjahr 2019 ein Sammelgesetz vorlegen. Schließlich sollen in einem dritte Schritt einzelne Gesetze verständlicher formuliert werden.
Die NEOS begrüßen die Novelle, obwohl Nikolaus Scherak das Vorhaben als medial übertrieben dargestellt qualifizierte. Er erwartet, dass lediglich ein paar Gigabyte eingespart werden, sonst aber keine Auswirkungen. SPÖ und Liste Pilz sehen das anders. Hannes Jarolim (SPÖ) etwa fürchtet, dass die eine oder andere aufgehobene Rechtsnorm doch noch benötigt wird. Alfred Noll (Pilz) hinterfragte unter anderem den Umstand, dass von der Rechtsbereinigung nur jene Verordnungen umfasst sind, die im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurden.
Konkret werden mit dem Gesetz 38 Prozent der vor dem Jahr 2000 kundgemachten Gesetze (ca. 600 von rund 1.650) und 54 Prozent der Verordnungen (ca. 1.800 von rund 3.350) aus dem Rechtsbestand ausgeschieden.
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