Arbeitszeit: Bischofskonferenz übt heftige Kritik
Wien (APA) - Die österreichische Bischofskonferenz hat an den Plänen der Regierung zur Ausdehnung der Höchstarbeitszeit heftige Kritik geübt...
Wien (APA) - Die österreichische Bischofskonferenz hat an den Plänen der Regierung zur Ausdehnung der Höchstarbeitszeit heftige Kritik geübt. „Die beabsichtigten Gesetzesänderungen verletzen völkerrechtliche Verpflichtungen der Republik Österreich“ auf Grundlage des Konkordats und seien „verfassungsrechtlich bedenklich“, heißt es laut Kathpress in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme.
Darüber hinaus sei die Planung „derart umfassender Gesetzesänderungen ohne Begutachtungsverfahren“ auch „demokratiepolitisch bedenklich“. Das Vorhaben stelle außerdem „eine Geringschätzung des Familienlebens mit gravierenden Auswirkungen auf die gesellschaftliche Ordnung“ dar.
Nach Inkrafttreten der geplanten Gesetzesänderungen würde es Betrieben möglich sein, „die Arbeitnehmer an jedem beliebigen staatlichen Feiertag oder Wochenendtag zur Arbeitsleistung zu verpflichten“, warnte die Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme.
Neben den Samstagen und Sonntagen seien daher auch alle Feiertage in Österreich von dem geplanten Gesetzesvorhaben betroffen. Aus völkerrechtlicher Sicht sei festzustellen, „dass Eingriffe in die Wochenend- und Feiertagsruhe - jedenfalls soweit sich diese auf die im Konkordat verankerten Sonn- und Feiertage beziehen - einen Eingriff in die durch das Konkordat gewährleistete Sonn- und Feiertagsruhe darstellen“, heißt es seitens der Bischofskonferenz. Eine „derart allgemeine und darüber hinaus in wesentlichen Teilen unbestimmt formulierte Ausnahme von der Wochenend- und Feiertagsruhe“ sei nicht mit den im Konkordat festgelegten völkerrechtlichen Verpflichtungen vereinbar.
Um den völkerrechtlichen Verpflichtungen zu entsprechen, sei die Kontaktaufnahme der Republik Österreich mit dem Heiligen Stuhl notwendig, um das im Konkordat völkerrechtlich geforderte Einvernehmen in Bezug auf die geplante Einschränkung der Feiertagsruhe herbeizuführen. „Die Missachtung dieser Verpflichtung vor einer etwaigen Beschlussfassung im Nationalrat konstituiert daher einen Eingriff in die völkerrechtliche Verpflichtung der Republik“, heißt es in der Erklärung.
Die Bischofskonferenz fürchtet weiters einen „Dammbruch“ hinsichtlich der Beschränkungen der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Diese stellten „neben ihrer Eigenschaft als Ausdruck kultureller und religiöser Identität“ für alle Menschen „einen unverzichtbaren Wert“ dar - nämlich als „Familien- und Beziehungstage“, „Tage der Begegnung und der Gemeinschaft“, der „Muße und Erholung“, sowie Tage des „privaten und zivilgesellschaftlichen Engagements“.
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