Patientenanwälte in Sorge um Qualität in Arztpraxen

Wien (APA) - Österreichs Patientenanwälte sehen sich in ihrer jahrelangen Kritik an der Qualitätssicherung in den heimischen Arztpraxen best...

Wien (APA) - Österreichs Patientenanwälte sehen sich in ihrer jahrelangen Kritik an der Qualitätssicherung in den heimischen Arztpraxen bestätigt. Eine jüngst fertiggestellte Studie des Instituts für höhere Studien (IHS) stelle dieser ein „niederschmetterndes Zeugnis“ aus, erklären sie in einem kürzlich an Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) versandten Brief mit Reformforderungen.

Durchgeführt wird die Qualitätssicherung in Österreich durch die ÖQMed GmbH, einem Tochterunternehmen der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Dass sich die Ärzte damit gewissermaßen selbst kontrollieren, wurde über die Jahre immer wieder bemängelt. Das IHS fasst das so zusammen: „Das von der ÖQMed ausgearbeitete und durchgeführte Qualitätssicherungsverfahren wurde bisher von mehreren Seiten kritisiert und scheint auch dem internationalen Vergleich nicht standzuhalten.“

Der ARGE der Patientenanwälte wurde die Studie kürzlich präsentiert. Sie sehen sich auch in weiteren Punkten bestätigt, etwa was die Fortbildung betrifft. Österreich nehme hier unter den untersuchten europäischen Ländern eine Extremposition ein, so das IHS. Es gebe zwar eine Verpflichtung zur Fortbildung, diese sei jedoch keine Voraussetzung für eine strukturierte Rezertifizierung der Ärzte: „Hinzu kommt hierbei außerdem, dass es laut Gesetzestext keine expliziten Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der Fortbildungspflicht gibt.“

Der Schluss des IHS: „Für das österreichische System empfiehlt es sich daher, von europäischen Vorbildern zu lernen und allen voran die Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich institutionell neu zu ordnen. Zudem scheint eine Revision des momentanen Evaluierungsverfahrens als unausweichlich, da es nicht nur fundamentale methodische Schwächen aufweist, sondern auch nicht dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entspricht.“

Die Patientenanwälte sehen sich damit in ihrer Rolle als mahnende Stimme bestärkt. Fälle von gravierenden, nur zufällig entdeckten Qualitätsmängeln, meist ohne Sanktionen für die Ärzte, hätten die Patientenanwälte „immer wieder veranlasst, das unzulängliche System infrage zu stellen“, heißt es in dem vom niederösterreichischen Patientenanwalt Gerald Bachinger gezeichneten Brief an Hartinger-Klein: „Insbesondere wurde explizit eine systematische externe Überprüfung durch eine von der Österreichischen Ärztekammer unabhängige Stelle gefordert.“ Es gebe dazu erprobte und effektive Modelle, insbesondere das Europäische Praxisassessment.

Hartinger-Klein wird in dem der APA vorliegenden Schreiben aufgefordert, im Lichte der Studie die Qualität der Patientenversorgung und damit die Patientenrechte zu stärken: „Insbesondere ersuchen wir Sie dringend, die Qualitätssicherung/Qualitätskontrolle in den österreichischen Ordinationen auf internationales Niveau zu heben und die Empfehlungen der Studie rasch und vollständig aufzugreifen.“