Budget: RH sieht „Risiken“ für Konsolidierungspläne
Wien (APA) - Der Rechnungshof sieht die Konsolidierungspläne der Regierung in Gefahr. Das Doppelbudget 2018/2019 enthält für die kommenden b...
Wien (APA) - Der Rechnungshof sieht die Konsolidierungspläne der Regierung in Gefahr. Das Doppelbudget 2018/2019 enthält für die kommenden beiden Jahre Konsolidierungsmaßnahmen von 2,5 Mrd. Euro. Der RH sieht mehrere kritische Punkte, die nicht erfüllt werden könnten, geht aus dem am Freitag publizierten Bundesrechnungsabschluss 2017 hervor.
Aus Sicht des RH bestehen unter anderem Risiken im Zusammenhang mit der angestrebten Reduzierung von Personalkosten des Bundes, mit den geplanten Einsparungen durch die Indexierung der Familienbeihilfe, mit der Finanzierung der Abschaffung des Pflegeregresses und der Erzielung der vorgesehenen einnahmeseitigen Sonder- und Einmaleffekte.
Kritisiert wird vom Rechnungshof auch, dass die Erstellung von Bundesfinanzgesetz und Bundesfinanzrahmengesetz dauerhaft zusammengelegt werden. Bisher bestand der parlamentarische Budgetprozess aus zwei Phasen: der Makroplanung im Frühjahr zur Festlegung der Budgetobergrenzen sowie der Ziele und Strategien (Bundesfinanzrahmengesetz) und der detaillierten Mikroplanung mit dem Bundesfinanzgesetz im Herbst. „Die bisherige Trennung der strategischen Debatte zum Bundesfinanzrahmen von jener zum nächstjährigen Budget war aus Sicht des RH zweckmäßig“, hieß es im Bericht.
Ein besonderes Augenmerk legt der RH auch auf das schwindende Nettovermögen des Bundes. Der öffentliche Haushaltssaldo (Maastricht-Saldo) betrug im Jahr 2017 gemäß Notifikation der Statistik Austria -0,7 Prozent des BIP (2016: -1,6 Prozent). Der öffentliche Schuldenstand reduzierte sich insbesondere aufgrund des hohen nominellen Wachstums des BIP (+4,5 Prozent) von 83,6 Prozent des BIP im Jahr 2016 auf 78,4 Prozent des BIP im Jahr 2017. Das strukturelle Defizit ging nach -0,9 Prozent im Jahr 2016 auf -0,5 Prozent im Jahr 2017 zurück. Die Abgabenquote betrug 2017 41,9 Prozent.
In den neuen Bundesfinanzrahmengesetzen 2018 bis 2021 und 2019 bis 2022 ist ein Anstieg der Auszahlungsobergrenze von 78,253 Mrd. Euro im Jahr 2018 auf 85,205 Mrd. Euro im Jahr 2022 vorgesehen (das ist ein Plus von 6,970 Mrd. Euro bzw. 8,9 Prozent). Dabei nehmen insbesondere die Auszahlungen in der Rubrik 2 „Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie“ mit 15,6 Prozent überdurchschnittlich zu.
Das Nettoergebnis der Ergebnisrechnung betrug im Jahr 2017 -1,65 Mrd. Euro und war damit um 7,8 Mrd. besser als 2016. In Summe standen den Erträgen in Höhe von 77,3 Mrd. Aufwendungen in Höhe von 78,95 Mrd. Euro gegenüber.
Für das gegenüber dem Vorjahr wesentlich günstigere Nettoergebnis (-1,6 Mrd. Euro gegenüber -9,5 Mrd. Euro 2016) war unter anderem ein Anstieg der Steuereinnahmen um 3,3 Mrd. Euro verantwortlich. Dies betraf vor allem die Umsatzsteuer (eine Mrd. mehr), die Lohnsteuer (eine Mrd. mehr), die Kapitalertragssteuer (+384 Mio.), die Körperschaftssteuer (+322 Mio.) und die Mineralölsteuer (+294 Mio.).
Das negative Nettoergebnis erhöhte das mit Ende 2016 ohnehin bereits stark negative Nettovermögen des Bundes weiter. Das Nettovermögen lag Ende 2017 bei -162,5 Mrd. Euro und verschlechterte sich gegenüber dem Jahr 2016 (-161,7 Mrd. Euro) um 788 Mio. Euro. Das Vermögen des Bundes betrug somit Ende 2017 90,1 Mrd. und war um 687 Mio. Euro niedriger als im Vorjahr (91,65 Mrd. Euro).
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