Prozess um Home-Invasion in Wels vor Urteil
Wels (APA) - Der Prozess um eine Home-Invasion in Wels ist am Freitag für drei der vier Angeklagten ins Finale gegangen. Über sie soll am Na...
Wels (APA) - Der Prozess um eine Home-Invasion in Wels ist am Freitag für drei der vier Angeklagten ins Finale gegangen. Über sie soll am Nachmittag ein Urteil gesprochen werden. Im Fall des vierten dürfte es noch etwas dauern. Denn sein Anwalt hat die wörtliche Verlesung des recht umfangreichen Akts verlangt. Richter Anton Weber hat dafür vorerst einmal fünf Tage im August reserviert.
Drei der Angeklagten sollen in der Nacht auf den 25. Jänner 2017 eine 70-Jährige in Wels in ihren eigenen vier Wänden überfallen, mit einem Messer bedroht, mit Kabelbindern gefesselt und ihr einen hohen sechsstelligen Eurobetrag geraubt haben. Den Tipp, dass dort etwas zu holen sei, sollen sie vom vierten Beschuldigten erhalten haben, der für die Familie des Opfers gearbeitet hat.
Im Raum steht, dass es noch einen weiteren Tatbeteiligten geben könnte, denn die Räuber sollen während des Überfalls mehrfach telefoniert haben. Die Ermittler konzentrierten sich bei der Suche auf eine Telefonnummer, die immer wieder in der Handyauswertung auftauchte. Laut einem Angeklagten handelt es sich um eine flüchtige Bekanntschaft, deren Namen er gar nicht wisse. Er habe ihn einfach „Shok“ (albanisch für Freund) genannt und auch so im Handy eingespeichert. Ein anderer Beschuldigter wusste trotz 127 Kontakten mit der verdächtigen Nummer den Namen des Inhabers ebenfalls nicht. SMS, die augenscheinlich auf den Raub anspielen könnten, rückte er alle in einen anderen Zusammenhang.
Allerdings wurde vor wenigen Wochen ein Verdächtiger gefasst und in U-Haft genommen, der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der gesuchte „Shok“ ist. Dieser wollte bei seiner Zeugeneinvernahme mit der Sache nichts zu tun haben. Er behauptete, bei dem ihm zugeordneten Handy handle es sich um das Kontakttelefon eines Linzer Bordells, in dem er gearbeitet hatte. Auf den Einwand des Richters, dass das Gerät in vielen Ländern Osteuropas - noch dazu korrelierend mit den Einträgen im Pass des Zeugen - eingeloggt war, gab sich der Mann unwissend und vage.
Am Freitag wurde sowohl der mutmaßliche „Shok“ erneut einvernommen als auch Personen aus seinem Umfeld. Die Fragen des Gerichts drehten sich im Wesentlichen um das Handy - wem gehörte es, wer benutzte es, etc.? Klarheit darüber konnte wohl kaum gewonnen werden, die Aussagen blieben auch diesmal vage. Wer von den Angeklagten den „Shok“ nun kannte - bzw. umgekehrt - blieb ebenfalls weitgehend im Dunkeln. Unklare und widersprüchliche Aussagen ziehen sich seit Prozessbeginn wie ein roter Faden durch die Verhandlung.
Das Gericht hat am Vormittag die Causa jenes in U-Haft sitzenden Angeklagten, dessen Anwalt die wortwörtliche Verlesung des Aktes verlangt, vorerst ausgeschieden. Mit dieser Prozedur soll am 20. August begonnen werden. Im Fall der drei anderen Beschuldigten standen am Nachmittag die Schlussplädoyers am Programm. Die Frage, was der „Shok“ mit dem Überfall zu tun hat, muss ohnehin in einem eigenen Verfahren beantwortet werden.
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