Überfallserie in Innsbrucker Tiefgaragen: Ersturteil bestätigt
Innsbruck (APA) - Nachdem der Prozess gegen einen Kroaten, der im Dezember 2016 an drei aufeinanderfolgenden Tagen drei Frauen in Innsbrucke...
Innsbruck (APA) - Nachdem der Prozess gegen einen Kroaten, der im Dezember 2016 an drei aufeinanderfolgenden Tagen drei Frauen in Innsbrucker Tiefgaragen überfallen hatte, in Bezug auf das Strafausmaß neu verhandelt werden musste, ist das erstinstanzliche Urteil am Freitag bestätigt worden. Der Mann wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Das Urteil des Landesgerichts ist vorerst nicht rechtskräftig. Sowohl Nichtigkeitsbeschwerde als auch Berufung wurden angemeldet. Der 27-jährige Kroate wurde wegen versuchten Mordes, Raubes und schwerer Körperverletzung verurteilt.
Während der erstinstanzliche Schuldspruch nach einer Nichtigkeitsbeschwerde im März vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt wurde, war das Strafausmaß aufgehoben worden. Grund dafür war ein Formalfehler, denn die in einem Gutachten festgestellte „seelische Abartigkeit“ des Beschuldigten war in keinerlei Zusammenhang mit den Taten gebracht worden. Die Rechtsprechung verlange für eine Anstaltseinweisung jedoch restriktiv nach einer Anlasstat, für die die Abartigkeit eines Täters ursächlich war, hatte der Anwalt des Kroaten seine Nichtigkeitsbeschwerde begründet.
Unter den Opfern des Beschuldigten war unter anderem die Tochter des verstorbenen Schauspielers Karl-Heinz Böhm, Sissy Böhm. Sie wurde in der Tiefgarage ihres Hauses in ein Auto gezerrt und entführt. Ein Unfall in Hall stoppte schließlich die Entführungsfahrt. Einen Tag später klickten für den 26-Jährigen die Handschellen. Er wurde in Zirl festgenommen, nachdem er bei einer Verfolgungsjagd gegen eine Mauer gefahren und anschließend zu Fuß geflüchtet war. Kurz zuvor hatte er sein drittes Opfer überfallen. Zwei seiner drei Opfer waren schwer, Sissy Böhm sogar lebensbedrohlich verletzt worden.
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