Nationalrat: Die Plenarwoche im Detail 1 - Familienbonus
Wien (APA) - Wie üblich bietet der Nationalrat in der letzten Tagungswoche vor der Sommerpause ein dicht gedrängtes Programm. Größter Beschl...
Wien (APA) - Wie üblich bietet der Nationalrat in der letzten Tagungswoche vor der Sommerpause ein dicht gedrängtes Programm. Größter Beschluss ist die Ausweitung der Höchstarbeitszeit. Dazu kommen noch unter anderem eine Verschärfung des Fremdenrechts, das Rechtsbereinigungspaket und der Familienbonus.
Im Folgenden das Plenarprogramm im Detail:
MITTWOCH, 4.7. Beginn 9 Uhr:
1. AKTUELLE STUNDE
Das Thema der „Aktuellen Stunde“ wird von der ÖVP vorgegeben. Es lautet „Echte Entlastung für unsere Familien“ und richtet sich an Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP).
2. FILIENBONUS
Im Rahmen eines Jahressteuergesetzes wird der Familienbonus beschlossen. Ab 1. Jänner 2019 steht demnach ein Absetzbetrag von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr zur Verfügung, wenn ausreichend Einkommensteuer bezahlt wurde. Bei Familien mit Jugendlichen über 18 Jahre beträgt die Entlastung bis zu 500 Euro im Jahr, solange Familienbeihilfe bezogen wird. Für gering verdienende Alleinerzieher- und Verdiener ist ein Kindermehrbetrag von zumindest 250 Euro pro Kind vorgesehen. Familienbonus und Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag sowie der Unterhaltsabsetzbetrag werden indexiert, wenn die Kinder ständig in einem anderen EU-Land, im EWR-Raum oder in der Schweiz leben.
Weiters im Gesetz enthalten ist unter anderem eine Abschaffung der Gebühr für Bürgschaftserklärungen.
3. LEBENSVERSICHERUNGEN
Das Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen wird neu geordnet, und zwar zu Ungunsten der Konsumenten. Im Falle einer mangelhaften Belehrung soll ab 2019 Folgendes gelten: Bei einem Rücktritt im ersten Jahr soll die gesamte Prämie einschließlich der Abschlusskosten rückerstattet werden, Zinserstattung ist nicht vorgesehen. Ab dem zweiten bis zum Ende des fünften Jahres wird der Rückkaufswert ohne Abschlusskosten und ohne Stornogebühren ausbezahlt. Ab dem sechsten Jahr soll nur noch der Rückkaufswert abzüglich Stornogebühren erstattet werden. Derzeit gilt, dass mangelhaft über ihr Rücktrittsrecht aufgeklärte Versicherungsnehmer potenziell ewig von ihrem Vertrag zurücktreten können.
4. INVESENT
Das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz sowie das Investmentfondsgesetz sollen an europäische Standards angepasst werden. In der Novelle geht es neben Erleichterungen der kurzfristigen Finanzierung um Sanktionsbefugnisse der Finanzmarktaufsicht in Bezug auf den neuen EU-weiten Rechtsrahmen für Geldmarktfonds.
Ebenfalls Teil der Debatte ist eine Harmonisierung und Vereinfachung des Prospektrechts. Die neuen Spielregeln sollen mehr Handlungsspielraum für Crowdfunding und Crowdinvesting ermöglichen. Der Schwellenwert für die Prospektpflicht wird auf fünf Millionen angehoben.
Ebenfalls Thema dieser Debatte ist die Einrichtung einer Digitalisierungsagentur bei der Forschungsförderungsgesellschaft. Schließlich wird noch ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung mit Russland erneuert - die völkerrechtswidrig annektierte Krim ausgenommen.
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