Nationalrat: Die Plenarwoche 2 - „Beraten statt Strafen“
Wien (APA) - 5. DIENSTRECHT...
Wien (APA) - 5. DIENSTRECHT
Mit einer umfassenden Dienstrechtsnovelle wird nun auch Vertragsbediensteten die Wiedereingliederungsteilzeit eröffnet. Ebenfalls im Paket enthalten ist eine Erhöhung der Zuschläge für Einsätze in Krisengebieten. Auch nicht unwesentlich: Durch die Einbettung des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes in das Gehaltsgesetz erhalten nun alle öffentlich Bediensteten, die in Ausübung ihres Dienstes durch tätliche Angriffe verletzt wurden, einen Rechtsanspruch auf Hilfeleistung und Schadenersatz.
6. RECHTSBEREINIGUNG
Rund 2.450 nicht mehr benötigte Gesetze und Verordnungen sollen ab 2019 aus dem Rechtsbestand gestrichen werden. Konkret geht es um Bestimmungen, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden und nach Ansicht der jeweils zuständigen Ministerien obsolet geworden sind. Das sind rund 38 Prozent der Gesetze und Verordnungen aus dieser Periode.
7. VERWALTUNGSSTRAFEN
Mit einem eigenen Gesetz soll die Europäischen Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen umgesetzt werden. Ziel ist es, grenzüberschreitende Beweiserhebungen in Verwaltungsstrafsachen etwa durch ein einheitliches Verfahren und vorgegebene Fristen zu beschleunigen.
8. BERATEN STATT STRAFEN
Beraten statt Strafen soll künftig die Devise im Verwaltungsstrafrecht lauten. Ab dem Jahr 2019 sollen bei weniger gravierenden Übertretungen Abmahnungen und Belehrungen Vorrang haben. Damit müssten etwa Betriebe in Zukunft bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen erst im Wiederholungsfall Strafe zahlen. Allerdings dürfen durch den Rechtsverstoß weder Personen noch Sachgüter gefährdet gewesen sein. Auch bei vorsätzlichem Verhalten oder wiederholten gleichartigen Übertretungen ist ein Strafverzicht ausgeschlossen.
Einige weitere der im Paket enthaltenen Bestimmungen zielen auf eine Beschleunigung von Verwaltungsverfahren ab. So wird Behörden und Verwaltungsgerichten die Möglichkeit eingeräumt, Ermittlungsverfahren mit Schluss der mündlichen Verhandlung für beendet zu erklären. Auch sonst wird es Parteien erschwert, im letzten Augenblick noch neue Tatsachen und Beweismittel vorzubringen. Damit sollen Verfahrensverschleppungen unterbunden werden.
9. ERWACHSENENSCHUTZ
Das Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz regelt, dass eine Erwachsenenvertretung nicht mehr automatisch, sondern nur mehr dann im Firmenbuch und im Grundbuch eingetragen werden muss, wenn ein Genehmigungsvorbehalt erteilt wird. Die Eltern wiederum sind von der Rechnungslegungspflicht ausgenommen.
10. PARLENT ON DEMAND
Parlamentssitzungen sind künftig über Video-on-Demand abrufbar. Den Wortlaut der Debatten in Nationalrat und Bundesrat konnte man bisher nur in den stenografischen Protokollen nachlesen. Künftig wird man die Reden auch im Nachhinein auf Video anschauen können. Dafür muss im Urheberrecht klargestellt werden, dass die freie Werknutzung bei öffentlichen Reden nicht nur „zu Zwecken der Berichterstattung“ erlaubt ist, sondern generell für „Informationszwecke“.
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