Nationalrat: Die Plenarwoche 4 - Höchstarbeitszeit

Wien (APA) - DONNERSTAG, 5.7. - Beginn 9 Uhr:...

Wien (APA) - DONNERSTAG, 5.7. - Beginn 9 Uhr:

1. FRAGESTUNDE

Den Fragen der Abgeordneten stellt sich Vizekanzler und Sport- und Beamtenminister Heinz-Christian Strache (FPÖ).

2. HÖCHSTARBEITSZEIT

Etabliert wird nun auch gesetzlich der 12-Stunden-Tag bzw. die 60-Stunden-Woche, wobei mittels Abänderungsantrag zumindest am Papier die Freiwilligkeit für die elfte und zwölfte Stunde sichergestellt wurde. Auch wurde noch klar gestellt, dass bei Gleitzeit ebenfalls bezahlte Überstunden anfallen, sofern diese vom Arbeitgeber angeordnet wurden.

Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der 8-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche bleiben. Neu ist, dass die Maximal-Arbeitszeit von 10 bzw. 50 auf zwölf bzw. 60 Stunden ausgedehnt wird. Pro Woche sind maximal 20 Überstunden zulässig und in einem Zeitraum von 17 Wochen darf die durchschnittliche Arbeitszeit 48 Wochenstunden nicht überschreiten. Änderungen gibt es auch im Tourismus, wo die tägliche Ruhezeit für Arbeitnehmer von elf auf acht Stunden verkürzt, wenn diese in „geteilten Diensten“ arbeiten.

Ganz vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen werden Familienangehörige von Unternehmen. Auch bei Angestellten werden die Ausnahmen erweitert: Neben leitenden Angestellten werden künftig auch sonstige Arbeitnehmer, denen „maßgebliche selbstständige Entscheidungsbefugnisse“ übertragen werden, von den Regeln ausgenommen. Für sie gelten dann keine Arbeitszeit-Beschränkungen.

3. FREMDENRECHT

Das Fremdenrecht wird wieder einmal verschärft. Mit der neu geschaffenen Möglichkeit der Bargeldabnahme will die Regierung eine Kostenbeteiligung der Flüchtlinge an der vom Bund im Zulassungsverfahren gewährten Grundversorgung sicherstellen. Als Maximalbetrag sind dabei 840 Euro pro Person festgeschrieben, zu belassen sind den Betroffenen aber jedenfalls Barmittel im Gegenwert von 120 Euro. Eine weitere Neuerung betrifft die Erlaubnis zur Prüfung von mitgeführten Datenträgern wie Handys, um beim Verdacht von Falschangaben die Identität bzw. die Reiseroute prüfen zu können

Ferner ist es künftig etwa möglich, einen vor der Ausweisung stehenden Fremden über die geltende 72-Stunden-Frist hinaus in Schubhaft festzuhalten, wenn er während seiner Anhaltung einen Asylantrag stellt und der Verdacht besteht, dass er damit nur seine Außerlandesbringung verhindern will. Fluchtgefahr allein - ohne Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit - reicht dafür künftig nicht mehr aus, um Asylwerber in Schubhaft zu nehmen. Um ein etwaiges Untertauchen von Flüchtlingen zu verhindern, sind Krankenanstalten in Hinkunft verpflichtet, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl über deren bevorstehende Entlassung zu informieren.

Fremden, die trotz eines rechtskräftigen Einreise- oder Aufenthaltsverbots wieder nach Österreich kommen oder sich hier aufhalten, droht künftig nicht nur wie bisher eine Geldstrafe von 5.000 bis 15.000 Euro, sie können alternativ auch für bis zu sechs Wochen in Haft genommen werden. Eine weitere Neuerung: Asylwerber können bereits im Zulassungsverfahren verpflichtet werden, Unterkunft in einer bestimmten Betreuungseinrichtung des Bundes zu beziehen.