Seehofers „Masterplan“ zu Binnengrenzkontrollen

Berlin/München (APA/dpa) - Seit Wochen streiten CDU und CSU erbittert über die Zurückweisung bestimmter Asylsuchender an der Grenze. Die Deu...

Berlin/München (APA/dpa) - Seit Wochen streiten CDU und CSU erbittert über die Zurückweisung bestimmter Asylsuchender an der Grenze. Die Deutsche Presse-Agentur dokumentiert nachfolgend die entsprechende Passage aus dem bis zuletzt nur einem engen Personenkreis bekannten Asyl-Masterplan des deutschen Innenministers Horst Seehofer (CSU). Am Sonntagnachmittag präsentierte Seehofer das Konzept dem CSU-Vorstand.

„27. Binnengrenzkontrollen:

- Durchführung von vorübergehenden Binnengrenzkontrollen nach Schengener Grenzkodex (SGK) im erforderlichen Umfang. Die aktuelle Anordnung gilt für die deutsch-österreichische Landgrenze bis November 2018.

- Im Rahmen durchgeführter Binnengrenzkontrollen erfolgen wie bisher Zurückweisungen, wenn die Einreisevoraussetzungen des SGK nicht erfüllt sind (z.B. fehlendes Grenzübertrittsdokument oder Visum). Inzwischen werden auch Personen zurückgewiesen, gegen die ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot für Deutschland besteht, ungeachtet der Frage, ob sie ein Asylgesuch stellen. Dies gilt auch für Personen, die bereits an andere Mitgliedsstaaten überstellt worden sind und versuchen, nach Deutschland zurückzukehren.

- Künftig ist auch die Zurückweisung von Schutzsuchenden beabsichtigt, wenn diese in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bereits einen Asylantrag gestellt haben oder dort als Asylsuchende registriert sind.

- Wie mit dem Grenzregime weiter zu verfahren ist, muss im Lichte der kurzfristig zu erwartenden Ergebnisse der Reformbestrebungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) entschieden werden.“