Blutiger Streit unter Asylwerbern in NÖ: Prozess in Korneuburg

Korneuburg (APA) - Absichtliche schwere Körperverletzung ist einem irakischen Asylwerber am Montag am Landesgericht Korneuburg vorgeworfen w...

Korneuburg (APA) - Absichtliche schwere Körperverletzung ist einem irakischen Asylwerber am Montag am Landesgericht Korneuburg vorgeworfen worden. Der 30-Jährige soll laut Anklage am 28. Februar einen Landsmann in den Bauch gestochen haben. Er räumte vor dem Schöffensenat eine Streiterei ein, wollte dem Freund aber nichts getan haben und bekannte sich nicht schuldig.

Nach den Ausführungen der Staatsanwältin kannten Täter und Opfer einander aus der Heimat, waren gemeinsam geflüchtet und blieben in Österreich in Kontakt. Am frühen Abend des 28. Februar traf man sich mit einem weiteren Freund in der Wohnung des 30-Jährigen in Wolkersdorf (Bezirk Mistelbach). Die drei spielten Domino und tranken zusammen eine Flasche Wodka. Dann wurde diskutiert und es kam gegen 22.30 Uhr zum Streit, zu ersten Handgreiflichkeiten, auch ein Küchenmesser soll im Spiel gewesen sein.

Die Verletzung wurde dem Opfer dann nach Verlassen der Wohnung im Freien zugefügt. Die Tatwaffe, die der Angeklagte laut dem damals dritten Anwesenden in den Innenhof geworfen hatte, wurde in der Folge nicht gefunden. Das verletzte Opfer suchte nicht gleich ärztliche Hilfe, klopfte dann aber gegen 3.00 Uhr früh einen Zimmernachbarn heraus und wurde vom Notarzt ins Spital eingewiesen.

Der - unbescholtene - Angeklagte berichtete von insgesamt zwei Flaschen Wodka, die konsumiert worden seien. Er selbst habe allerdings sehr wenig davon getrunken. Man habe darüber debattiert, welche Rechte man als Flüchtling in Österreich habe. Dabei sei er „Angeber“ genannt und auch seine Mutter beschimpft worden, er kassierte einen Faustschlag ins Gesicht und blutete. Das spätere Opfer habe ein Messer aus der Küche geholt und auf ihn einstechen wollen, aber der Bekannte trat schlichtend dazwischen. Als sein Freund dann auf seine Aufforderung hin ging, sei er nicht verletzt gewesen, beteuerte der Angeklagte. Als er selbst anschließend den Bekannten zum Bahnhof begleitete, traf man nochmals aufeinander.

Der Beschuldigte sei „wie ein Bruder“ für ihn, ließ der damals Verletzte via Dolmetscherin wissen. Er habe nach dem Besuch, der eskaliert war, sein Fahrrad heimgeschoben, weil er Schmerzen an der Hüfte und am Oberschenkel hatte - die Verletzung am Bauch spürte er zu diesem Zeitpunkt nicht. Warum er nicht gleich ärztliche Hilfe suchte, begründete er auf Richterfrage damit, dass er zum einen annahm, nur leicht verletzt zu sein. Außerdem wollte er „keine Probleme verursachen“ und vermeiden, dass sein Freund wegen des Messerstichs ins Gefängnis muss: „Wir haben getrunken - und wir sind Freunde!“ Um 23.30 Uhr kam er in seiner Unterkunft an und sah die Wunde am Bauch, als er sich auszog, um zu duschen. In der Nacht wurden die Schmerzen dann stärker.

Der Zeuge, der Mühe hatte, die Arabisch-Dolmetscherin zu verstehen, bestätigte seine damaligen Angaben gegenüber der Polizei. Die Tat selbst habe er nicht wahrgenommen, wohl aber, dass der Angeklagte ein Messer wegwarf. Das Opfer zeigte ihm die blutende Wunde mit den Worten, gerade gestochen worden zu sein. Als Grund für den Messerstich habe der Beschuldigte angegeben, dass der andere ja zuvor ihn habe bluten lassen.

Der Zimmernachbar erzählte, das Opfer habe von einem Fahrradunfall gesprochen. Laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk hatte der Mann eine Stichwunde erlitten, die die Bauchhöhle eröffnet hatte und zu umfangreichen Blutgerinnseln führte, sowie eine weitere Verletzung an der Hüfte bzw. am Gesäß und eine Bisswunde an der Brust. Die Stichlängen betrugen sieben Zentimeter, wodurch in der Regel schwere bis lebensgefährliche Blessuren zu erwarten seien, erläuterte der Sachverständige. Stichwunden würden häufig als nicht gravierende Verletzungen empfunden. Bis 8. März wurde der - nicht lebensgefährlich - Verletzte im Krankenhaus behandelt.

Der Richter gab dem Angeklagten nach dem Beweisverfahren eine „letzte Chance“, sich geständig zu verantworten. Der 30-Jährige blieb aber dabei, nicht zugestochen zu haben. Die Staatsanwältin hielt in ihrem Schlussvortrag vor der Urteilsberatung an der Forderung nach einem Schuldspruch fest. Der Verteidiger verwies u.a. auf das Fehlen der Tatwaffe und darauf, dass der Zeitpunkt der Verletzung nicht festzulegen war. Wenn man aber davon ausgeht, dass der Angeklagte die Tat begangen habe, dann sei dies im Zug der Rangelei und nicht absichtlich passiert, ersuchte der Anwalt um eine milde Strafe.