Blutiger Streit unter Asylwerbern: Zwei Jahre Haft für 30-Jährigen

Korneuburg (APA) - Zwei Jahre Freiheitsstrafe wegen absichtlich schwerer Körperverletzung: So lautete das rechtskräftige Urteil gegen einen ...

Korneuburg (APA) - Zwei Jahre Freiheitsstrafe wegen absichtlich schwerer Körperverletzung: So lautete das rechtskräftige Urteil gegen einen 30-jährigen irakischen Staatsbürger, der am 28. Februar einem Landsmann einen Bauchstich zugefügt hatte.

Der Schöffensenat „hatte keinen Zweifel an seiner Täterschaft“, erläuterte der vorsitzende Richter unter Hinweis auf die Aussagen des zwei Jahre älteren Opfers und auch des Zeugen. Es habe sich im Zuge des Streits unter Freunden offenbar um eine Racheaktion gehandelt nach dem Motto: „Ich blute, du sollst auch bluten.“ Woher der Täter das Messer hatte, sei irrelevant. Dessen Absicht erschließe sich für das Gericht daraus, dass mehrere Stiche mit entsprechender Wucht geführt wurden, die Kleidungsschichten durchtrennten und in der Bauch- und Brustgegend lebensgefährlich hätten sein können.

Mildernd auf die Strafzumessung - bei einem Rahmen von einem bis zehn Jahre - wirkten sich der ordentliche Lebenswandel, die Vergebung seitens des Opfers und auch dessen vorangegangene Provokation aus. Erschwerend war die mehrfache Stichführung.

Eine teilbedingte Strafe sei aufgrund des mangelnden Geständnisses nicht möglich gewesen. Der Richter führte zudem generalpräventive Gründe an: „Es muss sich in diesen Kulturkreisen herumsprechen: Wer einem anderen ein Messer in den Bauch rammt, muss in Österreich ins Gefängnis.“