Schwimmlehrer schuldlos an Unfall in Kitzbühel
Letzten Juni fand ein Badeunfall im Rahmen eines Schwimmkurses in Kitzbühel ein tragisches Ende und zeigte so auch für diesen Sommer, wie se...
Letzten Juni fand ein Badeunfall im Rahmen eines Schwimmkurses in Kitzbühel ein tragisches Ende und zeigte so auch für diesen Sommer, wie sehr man die Kleinsten im Wasser im Auge haben muss. Damals war ein Fünfjähriger aus dem Bezirk Kitzbühel während des Kurses untergegangen. Der Schwimmlehrer entdeckte den Buben darauf regungslos unter Wasser und zog ihn an den Beckenrand. Sofort wurden die Reanimationsmaßnahmen eingeleitet, und nachdem der Bub stabilisiert war, flog ein Rettungshubschrauber das Kind in die Klinik. Der Bademeister hatte sich zum Zeitpunkt des Vorfalls in einem anderen Bereich der Schwimmhalle aufgehalten, der Schwimmlehrer war mit der Gruppe von Anfängern alleine.
Nach intensiven Ermittlungen der Innsbrucker Staatsanwaltschaft ist an dem Unglück jedoch zumindest niemand strafrechtlich verantwortlich: „Das Ermittlungsverfahren gegen den Schwimmlehrer wurde eingestellt. Nach den Ergebnissen der Ermittlungen ist ihm keine Sorgfaltswidrigkeit und daher auch kein Verschulden am Tod des Buben anzulasten", hieß es dazu nun auf Anfrage aus der Staatsanwaltschaft.
Geldstrafe für Alklenkerin
Es war kurz vor Jahreswechsel, als sich eine 54-Jährige nach mehreren persönlichen Schicksalsschlägen erst mit Prosecco ins Wohnzimmer und dann für einen spontanen Besuch doch noch ans Steuer gesetzt hatte. Auf der Höhe von Kematen verfiel die Tirolerin dann auf der Autobahn in einen Sekundenschlaf und prallte direkt in das Auto einer Schweizer Familie. Diese wurde teils verletzt. Gestern am Landesgericht ergingen für die zwei-Promille-Fahrt fünf Monate bedingte Haft und 3000 Euro Geldstrafe. 7000 Euro wurden den Schweizern zugesprochen. (fell)