Wiederbetätigung - Angeklagter bestritt Nazi-Gesinnung
Feldkirch (APA) - Wegen Wiederbetätigung, Verhetzung, Quälen eines Gefangenen und gefährlicher Drohung muss sich seit Montagvormittag ein 42...
Feldkirch (APA) - Wegen Wiederbetätigung, Verhetzung, Quälen eines Gefangenen und gefährlicher Drohung muss sich seit Montagvormittag ein 42-jähriger Ex-Soldat vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Der Vorarlberger bekannte sich zu Prozessbeginn teilweise schuldig, bestritt aber eine nationalsozialistische Gesinnung. Mehrere ehemalige Rekruten belasteten den Mann schwer.
Der damalige Berufsunteroffizier des Jägerbataillons war als stellvertretender Kommandant eines Assistenzeinsatzzuges zwischen Ende Jänner und Ende März 2017 im Burgenland eingesetzt. Dort soll er zu verschiedenen Anlässen antisemitische Witze erzählt haben, Flüchtlinge mehrfach mit verhetzerischen Ausdrücken bedacht haben sowie untergebene Rekruten zu Hassäußerungen und Gewalthandlungen gegen Flüchtlinge angestachelt haben. Auf eine Kameradin soll der Mann aus nächster Nähe eine geladene Pistole der Marke Glock 17 gerichtet haben, nachdem er ihr zuvor von seinen psychischen Problemen erzählt hatte. Das Bundesheer zeigte den Mann im April 2017 an. Der Kadersoldat wurde aus dem Militärdienst suspendiert, mit Ende Juli 2017 trat er aus.
Der 42-Jährige räumte vor Gericht ein, an seinem Geburtstag einen Judenwitz zum Besten gegeben zu haben, aber nicht jenen, der in der Anklageschrift stehe. Die Situation damals habe sich hochgeschaukelt, auf „normale“ Witze seien rassistische und anschließend auch der Judenwitz gefolgt. Er sei aber kein Verherrlicher des nationalsozialistischen Regimes, betonte er vor Gericht zum Vorwurf, häufig durch antisemitische Äußerungen aufgefallen zu sein.
Die Beschuldigungen hinsichtlich der Verhetzung wies der Angeklagte zurück. Sätze wie „Kommt, wir machen Jagd auf die Schweine“ habe er zu seinen Untergebenen keine gesagt. Er habe lediglich einen Flüchtling als „Schwein“ bezeichnet, nachdem dieser in den Lkw uriniert hatte, in den er nach seinem Aufgreifen gebracht worden war. Die Misshandlung eines Flüchtlings stritt der 42-Jährige ebenfalls ab. Laut Anklage soll er den Mann unter anderem mit dem Fuß heftig in den Rücken getreten haben. Dazu meinte der Angeklagte, der angebliche Fußtritt sei nur ein Schubser mit dem Stiefel gewesen. Der Flüchtling habe immer wieder versucht, sich auf Knien davonzuschleichen.
Seine Vorgehensweise beim Assistenzeinsatz im Burgenland bereute der Ex-Unteroffizier. Er sei eventuell „übermotiviert“ gewesen. Im Stress sei es für ihn auch nicht einfach gewesen, seine Aggressivität im Zaum zu halten. Vor Ort habe er sein Verhalten damals als „angemessen“ empfunden. Es sei schwierig, „zu dritt 20 Flüchtlinge zusammen zu halten, die davonlaufen wollen“, verteidigte er sich.
Während die als Zeugen geladenen Berufsoffiziere aussagten, nichts von Judenwitzen oder Misshandlungen mitbekommen zu haben, hielten sich mehrere ehemalige Rekruten mit Vorwürfen gegen den 42-Jährigen nicht zurück. Abschätzige Äußerungen über Flüchtlinge seien ebenso gefallen wie Aufforderungen an Soldaten, im Einsatz nicht zimperlich zu sein. Der Angeklagte sprach diesbezüglich von einem Racheakt.