Wiederbetätigung - Ex-Soldat erhielt teilbedingte Haft von 2,5 Jahren
Feldkirch/Wien (APA) - Ein 42-jähriger Ex-Soldat ist am Montag am Landegericht Feldkirch zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurtei...
Feldkirch/Wien (APA) - Ein 42-jähriger Ex-Soldat ist am Montag am Landegericht Feldkirch zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Zehn Monate davon wurden als unbedingte Strafe ausgesprochen. Der Mann wurde in allen Anklagepunkten - Wiederbetätigung, Verhetzung, Quälen eines Gefangenen und gefährliche Drohung - für schuldig befunden. Da er sich Bedenkzeit erbat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Eine ausführliche Begründung des Urteils gab es nicht. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft. Der Vorarlberger hatte sich zu Prozessbeginn teilweise schuldig bekannt, bestritt aber eine nationalsozialistische Gesinnung.
Der damalige Berufsunteroffizier des Jägerbataillons war als stellvertretender Kommandant eines Assistenzeinsatzzuges zwischen Ende Jänner und Ende März 2017 im Burgenland eingesetzt. Dort soll er antisemitische Witze erzählt, Flüchtlinge mehrfach mit verhetzerischen Ausdrücken bedacht sowie untergebene Rekruten zu Hassäußerungen und Gewalthandlungen gegen Flüchtlinge angestachelt haben. Zudem wurde ihm vorgeworfen, aus nächster Nähe eine geladene Pistole auf eine Kameradin gerichtet zu haben. Das Bundesheer zeigte den Mann im April 2017 an. Der Kadersoldat wurde aus dem Militärdienst suspendiert, mit Ende Juli 2017 trat er aus.