Radsport: Was bei Salbutamol erlaubt ist und was nicht
Paris (APA/AFP/sda) - Salbutamol steht auf der Liste der verbotenen Substanzen der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Zu therapeutischen Zweck...
Paris (APA/AFP/sda) - Salbutamol steht auf der Liste der verbotenen Substanzen der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Zu therapeutischen Zwecken ist die Einnahme des Asthmamittels aber bis zu einem gewissen Grad erlaubt. Die komplizierte Ausnahmeregelung half Chris Froome.
1.600 Mikrogramm Salbutamol darf ein Sportler innerhalb von 24 Stunden inhalieren, Tabletten oder eine intravenöse Einnahme sind verboten. Mit dieser Dosis soll sichergestellt sein, dass das von der WADA festgesetzte Limit von 1.000 Nanogramm des Mittels pro Milliliter Urin nicht überschritten wird - eine größere Menge soll leistungsfördernd sein.
Wird bei einem Dopingtest ein höherer Wert im Urin nachgewiesen, muss der Athlet durch eine sogenannte „kontrollierte pharmakokinetische Studie“ beweisen, dass das anormale Ergebnis durch eine erlaubte Dosis via Inhalation zustande gekommen ist. Genau dies gelang Froome offenbar in den vergangenen neun Monaten, nachdem ihm im September 2017 bei einer Kontrolle während der Spanien-Rundfahrt fast 2.000 Nanogramm Salbutamol im Urin nachgewiesen worden waren.
Details zum Verfahren gab die UCI bei der Bekanntgabe des Urteils nicht bekannt. In der Begründung schrieb der Weltverband nur, dass „eine Vielzahl von Experten- und wissenschaftlichen Berichten im Namen von Herrn Froome eingereicht“ worden seien.
Etwas konkreter wurde das Team Sky als Arbeitgeber von Froome: „Es gibt komplexe medizinische und physiologische Probleme, die den Stoffwechsel und das Ausscheiden von Salbutamol beeinflussen.“ Und weiter: „Ein und dieselbe Person kann über mehrere Tage hinweg signifikant andere Testergebnissen abliefern, wenn sie genau die gleiche Menge Salbutamol verwendet. Das bedeutet, dass der Gehalt an Salbutamol in einer Urinprobe kein zuverlässiger Indikator für die inhalierte Menge ist.“