Deutschland und Österreich haben seit 1998 Rückübernahmeabkommen

Wien/Berlin/Brüssel (APA) - Die Rückübernahme von Migranten und anderen Personen zwischen Deutschland und Österreich ist bisher in einem Abk...

Wien/Berlin/Brüssel (APA) - Die Rückübernahme von Migranten und anderen Personen zwischen Deutschland und Österreich ist bisher in einem Abkommen aus dem Jahr 1998 geregelt. Darin ist neben der Übernahme eigener Staatsangehöriger vor allem die Rücknahme von Drittstaatsangehörigen bei rechtswidriger Einreise oder Aufenthalt geregelt.

Deutschland und Österreich haben sich dabei auf Verfahrensvereinfachungen und die Beschleunigung von Verfahren auf Behördenebene verständigt. Das Abkommen (http://go.apa.at/188bRU7b) trägt den sperrigen Titel: „Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Rückübernahme von Personen an der Grenze (Rückübernahmeabkommen)“.

Im Rahmen der Vereinbarung hat Österreich in der Vergangenheit immer wieder Personen aus Deutschland übernommen, die von den Dublin-Rechtsvorschriften betroffen waren. „Die Zusammenarbeit funktioniert. Österreich und Deutschland halten sich beide an europäisches Recht. Es gibt bei der Abwicklung von Dublin eine gute Zusammenarbeit“, meinte Bundeskanzler Sebastian Kurz erst vergangene Woche dazu beim EU-Gipfel in Brüssel. Kurz wies dabei auch auf das seit langem geltenden Abkommen zwischen Deutschland und Österreich hin.

In diesem Rückübernahmeabkommen ist im Abschnitt 2, Artikel 2 auch festgehalten, wann keine Verpflichtung zur Übernahme besteht. Etwa bei Drittstaatsangehörigen, die im ersuchenden Staat einen Asylantrag gestellt haben, für dessen Prüfung dieser zuständig ist und über den noch nicht endgültig befunden wurde.

Nun möchte Deutschland dem Vernehmen nach ein neues Abkommen mit Österreich, das die derzeit geltenden Dublin-Rechtsvorschriften teilweise aushebeln würde, wie es heißt. Der deutsche Innenminister Horst Seehofer (CSU) wünscht sich von Österreich Unterstützung für die von CDU und CSU im innerdeutschen Asylstreit als Kompromiss vereinbarten Zurückweisungen und Transitzentren an der Grenze.

Ein neues Abkommen mit Deutschland ist freilich wenig wahrscheinlich. Die österreichische Regierung dürfte einem solchen nicht zustimmen. Kanzler Kurz wies zuletzt wiederholt auf die geltende Rechtslage hin. Noch deutlicher sprach es Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) aus: „Wenn Deutschland glaubt, dass man entgegen internationalem Recht dann einfach Personen nach Österreich zurückbringen kann, dann werden wir den Deutschen erklären, dass wir ihnen diese Personen nicht abnehmen.“

Kickl deutete an, dass sich Österreich nicht für Dublin-Fälle zuständig fühlt, die aus Südeuropa kommen. Die Dublin-Verordnung sieht derzeit vor, dass das Ersteinreiseland innerhalb der EU für die Registrierung und Verfahren von Asylwerbern zuständig ist.

Zugleich betonte die Bundesregierung, dass man, wenn Deutschland nationale Maßnahmen an den Grenzen setzt, auch selbst Kontrollen an den Südgrenzen des Landes durchführen und Migranten verstärkt zurückweisen werde. Dies werde dann zu einem „Dominoeffekt“ in Richtung Italien und Balkan, hin zu den südlichen Außengrenzen der EU führen, wie es hieß.