Neuverhandlung eines Prozesses wegen Mordes in Feldkirch hat begonnen
Feldkirch (APA) - Wegen eines Formfehlers ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch der Prozess gegen einen Mann wegen Mordes an seiner Ehe...
Feldkirch (APA) - Wegen eines Formfehlers ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch der Prozess gegen einen Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau wiederholt worden. Der 48-Jährige gab auch in der Neuverhandlung zu, im Jänner 2017 die 40-Jährige erstochen haben. Die Tat sei aber im Affekt geschehen. Der Mann war im Oktober 2017 zu 18 Jahren Haft verurteilt worden, der Richterspruch wurde allerdings aufgehoben.
Im Eröffnungsplädoyer blieb der Staatsanwalt Dienstagfrüh beim Vorwurf des Mordes. Der Angeklagte habe sich nicht damit abfinden wollen, dass sich seine Frau scheiden lassen wollte, und er habe sie deshalb vorsätzlich getötet. Der Verteidiger des 48-Jährigen plädierte hingegen auf Totschlag. Der Tat seien jahrelange Streitigkeiten vorausgegangen, das Opfer habe ihren Ehemann immer wieder gedemütigt. In der Tatnacht seien dem Österreicher die Sicherungen durchgebrannt, die Tat sei im Affekt passiert, rechtfertigte er die Handlungen seines Mandanten.
Zu der Bluttat war es im Jänner 2017 gekommen. Zwischen den Eheleuten, die vier gemeinsame Kinder im Alter von zehn bis 23 Jahren haben, gab es immer wieder Streit. Die 40-Jährige soll ihren Mann, ein gebürtiger Türke, etwa wegen seines Stotterns ausgelacht haben. In der Tatnacht zog sich der Angeklagte seinen Angaben zufolge aus dem gemeinsamen Schlafzimmer zurück, um auf der Couch zu schlafen. Seine Frau sei aber nachgekommen und habe ihn weiter verspottet. Daraufhin rastete der Mann aus.
Er holte aus der Küche ein 27 Zentimeter langes Messer, ging seiner ins Schlafzimmer zurückgekehrten Frau nach und stach damit auf die auf dem Bett liegende 40-Jährige ein. Die Frau schrie, woraufhin die Kinder ihr zur Hilfe kamen und die Rettung alarmierten. Das Opfer starb jedoch an Ort und Stelle. Bei Eintreffen der Polizei ließ sich der Angeklagte widerstandslos festnehmen und war geständig. Die Kinder wohnen seither bei Verwandten.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten im Oktober 2017 wegen Mordes zu 18 Jahren Haft. Allerdings stellte die Richterin den Geschworenen für ihre Urteilsfindung Protokolle zur Verfügung, die nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen waren. Darin enthalten waren etwa Aussagen eines Zeugen, der die Tat, aus Eifersucht und Geldgier motiviert, für von langer Hand geplant hielt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der Nichtigkeitsbeschwerde des Verteidigers statt und befand, dass diese Aussage für den Angeklagten von Nachteil hätte sein können.
Für die Neuauflage des Prozesses wurde der Schwurgerichtshof neu zusammengesetzt. Auch das Beweisverfahren wird neu geführt. Der Prozess unter Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist bis 18.00 Uhr anberaumt. Sollte am Dienstag noch kein Urteil ergehen, wird am Donnerstag weiterverhandelt.