Kemler gegen ÖBIB: Ex-ÖIAG-Präsident Wolf sagte am Handelsgericht aus

Wien (APA) - Am Wiener Handelsgericht wurde am Montag die Schadenersatzklage des damaligen ÖIAG-Chefs Rudolf Kemler gegen seinen früheren Ar...

Wien (APA) - Am Wiener Handelsgericht wurde am Montag die Schadenersatzklage des damaligen ÖIAG-Chefs Rudolf Kemler gegen seinen früheren Arbeitgeber fortgesetzt. Kemler fordert von der Staatsholding rund 250.000 Euro für nicht ausbezahlte Leistungen und Urlaubsansprüche, woraufhin die ÖIAG bzw. ihre Nachfolgerin ÖBIB eine Gegenklage in ähnlicher Höhe eingereicht hat.

Gestern wurde unter anderem auch der frühere Aufsichtsratspräsident der Staatsholding, der Industrielle Siegfried Wolf befragt, berichtet die Tageszeitung „Der Standard“ in seiner Dienstagausgabe.

Von der Klagssumme von rund 250.000 Euro entfallen 100.000 Euro auf nicht konsumierten Urlaub. Rund 148.000 Euro seien ihm in einer Auflösungsvereinbarung versprochen worden, so Kemler. Die ÖBIB argumentiert dagegen, diese Vereinbarung sei nie zustande gekommen und den Urlaub habe Kemler konsumiert.

Kemler war am 1. Dezember 2012 für drei Jahre zum ÖIAG-Chef bestellt worden, aus der im März 2015 die ÖBIB wurde. Diese führte er dann noch bis Juni 2015 weiter.

Im Wesentlichen ging es laut dem Zeitungsbericht bei der Befragung von Wolf um die Frage, was Aufsichtsrat und Hauptversammlung (HV) beschlossen haben und was Wolf als Mitglied des Personalausschusses mit Kemler ausgemacht habe. Er habe das Mandat gehabt, die Auflösungsvereinbarung zu verhandeln, wann er damit begann, wisse er nicht mehr: „Ich habe ja tausende Termine im Kopf“, wird Wolf zitiert. Letztlich habe er Kemler mitgeteilt, dass er seinen Urlaub bis Vertragsende im Oktober 2015 konsumieren müsse. Was der dann mit der ÖBIB ausgemacht habe, wisse er nicht.

Bei den rund 148.000 Euro handelt es sich laut Anklage um so etwas wie ein Gehaltsumweg. Eigentlich hätte Kemler mehr als 500.000 Euro brutto im Jahr verdienen sollen, aber dann wurden es 497.000 Euro. Und zwar, weil der Finanzminister „unmittelbar vor Vertragsabschluss (...) die Begrenzung der Jahresgehälter staatsnaher Manager auf 500.000 Euro bekannt gab“. Der damalige ÖIAG-Präsident Peter Mitterbauer (Miba) - Vorgänger von Wolf in dieser Funktion - habe Kemler daher einen zusätzlichen „Entgeltbestandteil“ von jährlich 49.700 Euro versprochen, konstruiert war das als Pensionszusage.

Beschlossen wurde die Auszahlung in der ÖIAG-Aufsichtsratssitzung im März 2015 aber nicht, so Wolf. Zwar habe Finanzminister Hans Jörg Schelling eine Auflösungsvereinbarung paraphiert, dann aber habe Kemler mitgeteilt, dass er interimistischer Chef der ÖBIB bleiben werde. „Der Aufsichtsrat hat sich daher für den Beschluss der Auflösungsvereinbarung nicht mehr zuständig gefühlt“, so Wolf laut Zeitung. Man habe die Entscheidung an die Hauptversammlung delegiert. Dort habe der zuständige Beamte die Auflösungsvereinbarung „zustimmend zur Kenntnis genommen“. Der Beamte hatte aber als Zeuge ausgesagt, er glaube, er habe die Auflösungsvereinbarung nur „zur Kenntnis genommen“. Auf Nachfragen der Richterin sei Wolf ungeduldig geworden, berichtet der „Standard“: „Ich habe tausende Aufsichtsratssitzungen. Ich weiß nicht, ob er es zustimmend oder nur zur Kenntnis genommen hat.“

Die gestern ebenfalls befragte damalige Aufsichtsrätin Brigitta Zöchling-Jud brachte die Sache mit der Auflösungsvereinbarung laut dem Zeitungsbericht so auf den Punkt: „Der Aufsichtsrat hat den Beschluss gefasst, dass er keinen Beschluss fasst.“ In der HV habe es dann „keine Diskussion zu irgendetwas gegeben“, auch nicht zur Auflösungsvereinbarung.

Die „Pensionszusage“ sei zwar versprochen worden, habe aber der für Staatsbetriebe geltenden Vertragsschablone widersprochen, heißt es weiter. Via „Irrtumsanpassung“ in der Auflösungsvereinbarung sollte dieses Problem gelöst werden. Die freilich habe die Zustimmung des Eigentümervertreters, also des Finanzministers, vorausgesetzt. Unterschrieben sei worden sei die von Schelling aber nie, wie es vor Gericht hieß. Schelling werde daher als Zeuge einvernommen werden. In der nächsten Verhandlung im Februar 2019.

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