Neuauflage eines Mordprozesses in Vbg. - Täter gab Tötung zu
Feldkirch (APA) - Ein heute 48-jähriger Mann hat sich am Dienstag ein zweites Mal wegen eines Morddelikts aus dem Jänner 2017 am Landesgeric...
Feldkirch (APA) - Ein heute 48-jähriger Mann hat sich am Dienstag ein zweites Mal wegen eines Morddelikts aus dem Jänner 2017 am Landesgericht Feldkirch verantworten müssen. Er war bereits im Oktober 2017 zu 18 Jahren Haft verurteilt worden, der OGH verlangte wegen eines Formfehlers aber eine Neuverhandlung. Auch bei der Wiederholung des Prozesses gab der Angeklagte zu, seine Frau erstochen zu haben.
Im Jänner 2017 eskalierte in einer kleinen Vorarlberger Gemeinde ein Ehestreit. Zwischen den Eheleuten, die vier gemeinsame Kinder im Alter von zehn bis 23 Jahren haben, kam es seit Jahren immer wieder zu Auseinandersetzungen. Die 40-Jährige soll ihren Mann, einen gebürtigen Türken, etwa wegen seines Stotterns ausgelacht haben. In der Tatnacht zog sich der Angeklagte seinen Angaben zufolge aus dem gemeinsamen Schlafzimmer zurück, um auf der Couch zu schlafen. Seine Frau sei aber nachgekommen und habe ihn weiter verspottet. Daraufhin rastete der Mann aus.
Er holte aus der Küche ein 27 Zentimeter langes Messer, ging seiner ins Schlafzimmer zurückgekehrten Frau nach und stach damit auf die auf dem Bett liegende 40-Jährige ein. Die Frau schrie, woraufhin die Kinder ihr zur Hilfe kamen und die Rettung alarmierten. Das Opfer starb jedoch an Ort und Stelle. Bei Eintreffen der Polizei ließ sich der Angeklagte, der weinend in der Küche saß, widerstandslos festnehmen und war geständig. Die Kinder wohnen seither bei Verwandten.
Im Eröffnungsplädoyer blieb Staatsanwalt Heinz Rusch am Dienstagvormittag beim Vorwurf des Mordes. Der Angeklagte habe sich nicht damit abfinden wollen, dass sich seine Frau scheiden lassen wollte, und er habe sie deshalb vorsätzlich getötet. Der Verteidiger des 48-Jährigen, Franz Josef Giesinger, plädierte hingegen auf Totschlag. Er führte die jahrelange Ehekrise mit den damit einhergehenden Demütigungen an. In der Tatnacht seien dem Österreicher die Sicherungen durchgebrannt, die Tat sei im Affekt passiert, rechtfertigte er die Handlungen seines Mandanten. Zu Beginn war es zu einer Verzögerung des Prozesses gekommen, weil der Angeklagte von Weinkrämpfen geschüttelt wurde.
Am Nachmittag kamen der Gerichtsmediziner und der psychiatrische Gutachter zu Wort. Zum einen standen dabei die Verletzungen der Frau und die Todesursache im Mittelpunkt, zum anderen der Gemütszustand des Angeklagten bei der Tat.
Mit einem Urteil war am Dienstag aber nicht zu rechnen. Vorgesehen war, den Prozess am Donnerstag mit Zeugeneinvernahmen fortzusetzen. Dann sollen etliche Zeugen, darunter der Arbeitgeber des Mannes sowie Familienangehörige, zu Wort kommen.
Zur Neuauflage des Prozesses war es gekommen, weil im vergangenen Oktober die Richterin den Geschworenen für ihre Urteilsfindung Protokolle zur Verfügung stellte, die nicht Gegenstand des Verfahrens waren. Darin enthalten waren etwa Aussagen eines Zeugen, der die Tat für von langer Hand geplant hielt. Der OGH gab der Nichtigkeitsbeschwerde von Franz Josef Giesinger statt und befand, dass diese Aussage für den Angeklagten von Nachteil hätte sein können. Für die Neuauflage des Prozesses wurde das Schwurgericht neu zusammengesetzt.