Neuauflage eines Mordprozesses in Vbg. - Fortsetzung am Donnerstag
Feldkirch (APA) - Die Wiederholung eines Mordprozesses gegen einen 48-jährigen Angeklagten am Landesgericht Feldkirch hat am Dienstag keine ...
Feldkirch (APA) - Die Wiederholung eines Mordprozesses gegen einen 48-jährigen Angeklagten am Landesgericht Feldkirch hat am Dienstag keine grundlegend neuen Erkenntnisse gebracht. Der Mann, der zugab, seine 40-jährige Frau erstochen zu haben, pochte weiter darauf, im Affekt gehandelt zu haben. Für die Staatsanwaltschaft hingegen war die Tötung der Frau Mord. Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt.
Im Jänner 2017 eskalierte in einer kleinen Vorarlberger Gemeinde im Bezirk Feldkirch ein Ehestreit. Zwischen den Eheleuten, die vier gemeinsame Kinder im Alter von zehn bis 23 Jahren haben, kam es seit Jahren immer wieder zu Auseinandersetzungen. Die 40-Jährige soll ihren Mann, einen gebürtigen Türken, etwa wegen seines Stotterns ausgelacht haben. In der Tatnacht zog sich der Angeklagte seinen Angaben zufolge aus dem gemeinsamen Schlafzimmer zurück, um auf der Couch zu schlafen. Seine Frau sei aber nachgekommen und habe ihn weiter verspottet. Daraufhin rastete der Mann aus.
Er holte aus der Küche ein 27 Zentimeter langes Messer, ging seiner ins Schlafzimmer zurückgekehrten Frau nach und stach damit auf die auf dem Bett liegende 40-Jährige ein. Die Frau schrie, woraufhin die Kinder ihr zur Hilfe kamen und die Rettung alarmierten. Das Opfer starb jedoch an Ort und Stelle. Bei Eintreffen der Polizei ließ sich der Angeklagte, der weinend in der Küche saß, widerstandslos festnehmen und war geständig. Die Kinder wohnen seither bei Verwandten.
Im Eröffnungsplädoyer blieb Staatsanwalt Heinz Rusch am Dienstagvormittag beim Vorwurf des Mordes. Der Angeklagte habe sich nicht damit abfinden wollen, dass sich seine Frau scheiden lassen wollte, und er habe sie deshalb vorsätzlich getötet. Der Verteidiger des 48-Jährigen, Franz Josef Giesinger, plädierte hingegen auf Totschlag. Er führte die jahrelange Ehekrise mit den damit einhergehenden Demütigungen an. Die Tat sei im Affekt passiert, nachdem bei seinem Mandanten alle Sicherungen durchgebrannt waren, rechtfertigte er die Handlungen. Zu Beginn war es zu einer Verzögerung des Prozesses gekommen, weil der Angeklagte von Weinkrämpfen geschüttelt wurde.
Gerichtspsychiater Reinhard Haller führte aus, dass der 48-Jährige zum Tatzeitpunkt weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss stand. Aufgrund seines Stotterns habe der Mann ein tiefes Minderwertigkeitsgefühl entwickelt. Die Vielzahl an Kränkungen habe letztlich zum Ausrasten des 48-Jährigen geführt. Laut Haller ist der Angeklagte „grundsätzlich kein gefährlicher Mensch“. Gerichtsmediziner Walter Rabl erklärte, dass das Opfer durch mehrere heftige Stiche mit einem Küchenmesser zu Tode kam.
Nach der Befragung erster Zeugen - unter anderen wurde der ehemalige Arbeitgeber des Angeklagten gehört - wurde der Prozess vertagt. Die Verhandlung wird am Donnerstag mit der Anhörung weiterer Zeugen fortgesetzt.
Zur Neuauflage des Prozesses war es gekommen, weil im vergangenen Oktober die Richterin den Geschworenen für ihre Urteilsfindung Protokolle zur Verfügung stellte, die nicht Gegenstand des Verfahrens waren. Darin enthalten waren etwa Aussagen eines Zeugen, der die Tat für von langer Hand geplant hielt. Der OGH gab der Nichtigkeitsbeschwerde von Franz Josef Giesinger statt und befand, dass diese Aussage für den Angeklagten von Nachteil hätte sein können. Für die Neuauflage des Prozesses wurde das Schwurgericht neu zusammengesetzt.