Höxter-Prozess: Angeklagter laut Gutachterin vermindert schuldfähig
Paderborn (APA/dpa) - Der Angeklagte im Mordprozess um die tödlichen Misshandlungen im sogenannten Horrorhaus von Höxter in Deutschland ist ...
Paderborn (APA/dpa) - Der Angeklagte im Mordprozess um die tödlichen Misshandlungen im sogenannten Horrorhaus von Höxter in Deutschland ist nach Einschätzung einer Gutachterin nur vermindert schuldfähig. „Er beurteilt, besonders wenn er unter Druck steht, Dinge komplett falsch“, sagte die forensische Psychiaterin Nahlah Saimeh am Dienstag bei der Vorstellung ihres ersten Gutachtens im Landgericht Paderborn.
Was eine Misshandlung sei, habe er nicht beantworten können. Seiner Meinung nach sei es keine Straftat, wenn eine Frau an eine Heizung angekettet würde. Auch ein Schuss auf einen Menschen sei nach seinem Verständnis keine Straftat, sagte Saimeh. Das Verhalten des 48-Jährigen erinnere eher an das Auftreten eines Volksschulkindes, schilderte die Gutachterin. Sie hält ihn aus diesen Gründen für vermindert schuldfähig. Saimeh soll im Auftrag des Gerichts klären, ob die beiden Angeklagten schuldfähig sind.
Über Jahre hinweg soll ein Paar mehrere Frauen aus Niedersachsen in das Haus, das als Horrorhaus von Höxter bekannt wurde, gelockt und dort schwer misshandelt haben. Zwei Frauen starben infolge der Quälereien. Der 48-Jährige und seine 49-jährige Ex-Frau sind wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt. Beide beschuldigen sich gegenseitig, die treibende Kraft gewesen zu sein. Der Prozess läuft seit Oktober 2016.