Unis wollen mit ÖH neues Studienrecht und Grundstipendium erarbeiten
Wien (APA) - Die Universitätenkonferenz (uniko) will in Zusammenarbeit mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) ein Modell für e...
Wien (APA) - Die Universitätenkonferenz (uniko) will in Zusammenarbeit mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) ein Modell für eine Art Grundstipendium erarbeiten sowie das Studienrecht reformieren. So soll es etwa die Möglichkeit eines Vollzeit- oder eines Teilzeitstudiums sowie eine Art der Ruhendstellung des Studiums geben, so uniko-Präsidentin Eva Blimlinger am Dienstagabend vor Journalisten.
Eine Art Grundsicherung für Studenten könnte etwa entstehen, indem die Familienbeihilfe sowie diverse Stipendien in einem Modell zusammengeführt und direkt ausbezahlt werden, skizzierte Blimlinger. Dazu sehe man sich gerade Modelle in verschiedenen Ländern an. In Schweden erhalte damit jeder das gleiche Geld zum Studieren. Haken: Insgesamt müsste dann wohl mehr Geld als bisher ausgeschüttet werden. Umgekehrt kämen die Leute durch schnellere Abschlüsse früher auf den Arbeitsmarkt.
„Wir müssen uns das genau anschauen. Wie viel liegt in den verschiedenen Stipendientöpfen, wie viel bekommen wirklich Familienbeihilfe?“, meinte Blimlinger. Und dann müsse überlegt werden, wie lange so ein Grundstipendium ausbezahlt werde. In Schweden seien dies vier Jahre: „Das deckt dann nur das Bachelorstudium ab.“ Eine andere Möglichkeit wäre das dänische Modell, das eine Mischung aus einer Grundfinanzierung und günstigen Studienkrediten vorsieht. „Dann muss man schauen, was für das österreichische System Sinn macht. Was kosten die Modelle? Gibt es dadurch wirklich eine bessere soziale Durchmischung oder gar eine geringere?“
Mit der Möglichkeit eines Teilzeitstudiums sollen die Unis bessere Planungsmöglichkeiten erhalten. Wer sich statt eines Vollzeit- für ein Teilzeitstudium entscheidet, würde damit etwa einerseits längere Toleranzzeiten etwa für den Beihilfenbezug erhalten, andererseits aber pro Semester auch weniger Geld bekommen. Die Ruhendstellung soll die derzeit mitunter komplizierte Beurlaubung ablösen - letztere erfordere einen triftigen Grund wie Schwangerschaft oder Krankheit: „Wenn ich schwanger werde, werde ich das meistens nicht gerade zu Beginn des Semesters.“
Bei anderen Themen gebe es klarerweise Differenzen mit der ÖH, räumte Blimlinger ein - etwa bei der Zahl der Prüfungswiederholungen. „Die ÖH muss natürlich sagen, es soll möglichst viele geben. Wir sagen natürlich Nein.“ Eigentlich müsste man mit einer oder zwei Wiederholungen das Auslangen finden. In anderen Staaten gebe es diese zahlreichen Antrittsmöglichkeiten überhaupt nicht - „man muss aber auch sagen, in diesen Staaten sind auch die Betreuungsrelationen ganz andere.“ Gleiches gelte für den Status einer Prüfung.
Einer Exmatrikulation von „ewigen“ Studenten kann Blimlinger wenig abgewinnen. Damit würden den Unis gerade jetzt nach Abschaffung der Studiengebühren für berufstätige Langzeitstudenten Beiträge entgehen. Außerdem müsse man auch sicherstellen, dass nach einer erneuten Immatrikulation die bisherigen Leistungen angerechnet werden - „der Aufwand lohnt sich nicht“.
Die Aufhebung der Gebührenbefreiung von berufstätigen Langzeitstudenten durch den Verfassungsgerichtshof hält Blimlinger für „ok“: Bis zum Auslaufen ihres alten Doktoratsstudiums sei sie selbst noch inskribiert gewesen. Selbst mit ihrem Rektorinnengehalt hätte sie sich „ihre“ Gebühren zurückholen können („es gab ja keine Obergrenze“), während Berufstätige unter einer bestimmten Einkommensgrenze diese Möglichkeit nicht gehabt hätten. „Das hat nicht zusammengepasst.“
Blimlinger selbst will sich für eine weitere Amtszeit als Rektorin der Akademie der bildenden Künste bewerben. Im Senat der Uni hatte sie zuletzt die für eine Wiederbestellung ohne Ausschreibung nötige Zweidrittelmehrheit verfehlt. Deshalb muss die Stelle neu ausgeschrieben werden. Der Rektor wird dann vom Uni-Rat aus einem Dreiervorschlag des Senats gewählt.