US-Regierung streicht Leitlinien für Minderheitenförderung in Schulen
Washington (APA/AFP) - Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat unter dessen Vorgänger Barack Obama erlassene Leitlinien zur Förderun...
Washington (APA/AFP) - Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat unter dessen Vorgänger Barack Obama erlassene Leitlinien zur Förderung von Minderheiten an US-Schulen wieder abgeschafft.
Die beiden Anweisungen von Trumps Vorgänger gehören zu insgesamt 24 Verfügungen, die das Justizministerium am Dienstag (Ortszeit) in Washington für ungültig erklärte, weil sie „unnötig, überholt, nicht mit geltendem Recht vereinbar oder anderweitig unangemessen“ seien.
„Bei der Veröffentlichung von Regulierungen müssen Bundesbehörden die Verfassungsgrundsätze befolgen und den Regeln folgen, die vom Kongress und vom Präsidenten festgelegt werden“, begründete US-Justizminister Jeff Sessions die Entscheidungen in einer Erklärung. Obama hatte in zwei Verfügungen US-Colleges sowie Grund- und Sekundarschulen die Unterstützung der US-Regierung ausgesprochen, wenn sie bei der Auswahl von Schülern bewusst auf deren ethnische Herkunft achten, um eine vielfältige Schülerschaft sicherzustellen.
Die einflussreiche Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) verurteilte die Entscheidung. „Dieser Schritt von Justizminister Sessions ist ein konkretes Signal, dass ein Krieg gegen Bürgerfreiheiten auf den höchsten Ebenen der Regierung geführt wird“, erklärte der politische Direktor von ACLU, Faiz Shakir. Es handle sich „um einen weiteren Angriff von Sessions und Präsident Trump auf nicht-weiße Menschen“.
Der Oberste Gerichtshof der USA hat in mehreren Urteilen die Praxis unterstützt, durch bewusste Berücksichtigung der ethnischen Herkunft die Integration von Afroamerikanern und anderen Minderheiten in US-Elitebildungseinrichtungen zu erleichtern. Nach dem Ausscheiden von Richter Anthony Kennedy Ende des Monats aus dem Supreme Court, den Trump durch einen deutlich konservativeren Juristen ersetzen dürfte, wird sich diese Rechtsauffassung womöglich aber nicht mehr durchsetzen.