Infusionsverwechslung in oö. Spital - Pfleger beruft gegen Urteil
Steyr (APA) - Der wegen grob fahrlässiger Tötung durch eine Infusionsverwechslung im Landeskrankenhaus Kirchdorf an der Krems verurteilte 40...
Steyr (APA) - Der wegen grob fahrlässiger Tötung durch eine Infusionsverwechslung im Landeskrankenhaus Kirchdorf an der Krems verurteilte 40-jährige Krankenpfleger geht in die Berufung. Das am vergangenen Donnerstag gefällte Urteil - 5.400 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon bedingt - ist somit nicht rechtskräftig. Das gab das Landesgericht Steyr auf APA-Anfrage am Mittwoch bekannt.
Der Pfleger kündigte innerhalb der Bedenkzeit Berufung sowohl gegen den Schuldspruch als auch die Höhe der Strafe an. Der Freispruch für seine wegen grob fahrlässiger Körperverletzung angeklagte 58-jährige Kollegin ist hingegen rechtskräftig. Die beiden hatten im Herbst vergangenen Jahres Infusionen verwechselt, worauf ein Herzpatient starb, ein weiterer überlebte.
Die Infusionen waren falsch eingeordnet worden, der Vorwurf an die beiden Angeklagten lautete, sie hätten die Beschriftungen der Medikamente vor der Verwendung nicht überprüft. Der Spitalsträger, die gespag, hat nach den Vorfällen Vorkehrungen getroffen, um künftig Verwechslungen zu vermeiden. Die Ansprüche an die Hinterbliebenen des Todesopfers wurden außergerichtlich beglichen.