Standortentwicklungsgesetz - Heinz Mayer: „Halte ich für unzulässig“
Wien (APA) - Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer ist das Vorhaben der Regierung, Großprojekte per Gesetz automatisch zu genehm...
Wien (APA) - Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer ist das Vorhaben der Regierung, Großprojekte per Gesetz automatisch zu genehmigen, wenn die UVP-Behörde nicht innerhalb von 18 Monaten entscheidet, rechtswidrig. „Das halte ich für unzulässig“, sagte Mayer am Mittwoch zur APA.
Der Ausgang der Prüfung lasse sich durch eine solche Regelung leicht manipulieren, „die Behörde braucht ja nur nichts zu tun, wenn sie ein Projekt genehmigt haben will, und dann ist es genehmigt“, sagte Mayer. „Außerdem muss ja auch die Parteienrechte der Gegenparteien wahren. Man kann ja nicht behördliches Versagen oder behördliche Nachlässigkeit dazu führen lassen, dass die Parteirechte untergehen.“ Auch die Projektbetreiber selbst könnten die Prüfung bewusst verzögern, um einen positiven Bescheid durch Fristablauf zu erreichen.
„Das geht sicher dort nicht, wo Unionsrecht betroffen ist und es geht wohl auch nach nationalem Recht nicht. Man muss sich aber noch im Detail ansehen, wie das gestaltet ist.“