EuGH-Generalanwalt sieht Rechte von Gefangenen in Ungarn gestärkt
Luxemburg (APA/dpa) - Europäische Haftbefehle aus Ungarn können möglicherweise künftig in anderen EU-Staaten wieder einfacher vollstreckt we...
Luxemburg (APA/dpa) - Europäische Haftbefehle aus Ungarn können möglicherweise künftig in anderen EU-Staaten wieder einfacher vollstreckt werden. Ein Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof sprach sich am Mittwoch dafür aus, Einschränkungen wegen der Haftbedingungen in ungarischen Gefängnissen wieder aufzuheben.
Er verwies dabei auf im Herbst 2016 erlassene Rechtsvorschriften, die Inhaftierten die Möglichkeiten von Beschwerden gegen eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung geben.
Vor der Rechtsänderung hatte der EuGH im April 2016 entschieden, dass europäische Haftbefehle aus Ungarn nicht mehr ohne weiteres vollstreckt werden dürfen. Dem Urteil zufolge sollten die Behörden zunächst Informationen über die zu erwartenden Haftbedingungen anfordern. Nur wenn danach ausgeschlossen würde, dass der betroffenen Person eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht, sollte der Gesuchte den Strafverfolgungsbehörden übergeben werden.
Hintergrund der EuGH-Entscheidung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dieser hatte Rumänien und Ungarn zur Last gelegt, mit der Überbelegung ihrer Haftanstalten gegen die Grundrechte verstoßen zu haben.
Der EuGH in Luxemburg befasst sich nun auf Bitten des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen erneut mit dem Thema. Es will unter anderem wissen, wie die neuen innerstaatlichen Rechtsschutzmöglichkeiten zu bewerten sind. Das Urteil des EuGH wird in einigen Monaten erwartet. Oft folgen die Richter der Empfehlung des Generalanwalts.
~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA320 2018-07-04/13:44