AK klagt: Versicherung negierte grundlos Unfall
Von Reinhard Fellner...
Von Reinhard Fellner
Innsbruck –Dass Versicherungsunternehmen sich gegenüber eingereichten Ansprüchen erst einmal taub stellen, kommt vor. Ein verunfallter Oberländer hatte es jedoch mit besonderer Beharrlichkeit zu tun.
Was war passiert? Der Mann hatte bei einem Sturz einen Achillessehnenriss erlitten und meldete den Unfall seiner Unfallversicherung. Da in der Unfallmeldung stand, dass er „umgeknickt“ sei, lehnte der Versicherer jedoch Leistungen ab. So ein Vorfall sei „nicht geeignet“, eine „gesunde“ Achillessehne zu zerreißen. Über den Innsbrucker Medizinrechtsexperten RA Thomas Juen wurde darauf eine außergerichtliche Lösung versucht. Denn obwohl der Unfall durch einen Bluterguss eindeutig als von außen einwirkendes Ereignis medizinisch dokumentiert war, mauerte die Unfallversicherung weiter.
Zuletzt sollte nicht einmal ein von Anwalt Juen noch in Auftrag gegebenes Sachverständigen-Gutachten, das sogar eine unfallkausale Invalidität des Betroffenen bestätigte, die Unfallversicherung beeindrucken.
Ohnmacht machte sich bei dem Verunfallten breit. Ohne Rechtsschutzversicherung hätte er wohl ohne einen Cent Versicherungsleistung kapitulieren müssen.
Zusammen mit Anwalt Juen wandte sich der Mann darauf an die AK Tirol. Die AK-Juristen beurteilten den Fall gleich als „musterhaft“ und gewährten freiwilligen Rechtsschutz für eine Klage.
Dann ging es auf einmal schnell: Schon die erste Mahnklage wurde kommentarlos mit ersten Überweisungen beantwortet. Später wurden auch noch alle Behandlungskosten überwiesen. Über 10.000 Euro landeten so nun am Konto des Oberländers. AK-Präsident Erwin Zangerl zur TT: „Hier wurden Leistungen ohne nachvollziehbaren Grund einfach abgelehnt. So geht’s doch nicht!“