Olympia 2026 - Landesrechnungshof prüft Machbarkeitsstudie nicht
Graz (APA) - Nach der Präsentation der Machbarkeitsstudie für Olympia 2026 in Graz und Schladming hat der Landesrechnungshof (LRH) Steiermar...
Graz (APA) - Nach der Präsentation der Machbarkeitsstudie für Olympia 2026 in Graz und Schladming hat der Landesrechnungshof (LRH) Steiermark am Mittwoch erklärt, dass er diese aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht prüfen könne. Finanzlandesrat Anton Lang (SPÖ) wird nun externe Experten mit der „Plausibilisierung“ der Studie beauftragen, hieß es auf APA-Anfrage.
Die Studie sei u.a. nicht vom Land in Auftrag gegeben worden, weiters sei sie „nicht als Projekt im Sinne des Landesverfassungsgesetzes“ anzusehen. Laut Mitteilung von LRH-Direktor Heinz Drobesch sei die „Durchführung einer Projektkontrolle“ gleich aus mehreren Gründen aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht möglich: Sie sei von der Winterspiele Graz 2026 GmbH mit der Stadtgemeinde Schladming und der Stadt Graz als Gesellschafter in Auftrag gegeben und nicht vom Land. Zudem sei sie als „Expertengutachten“ und nicht als Projekt zu bewerten.
Weiters liege „noch keine Beschlussfassung über die Durchführung dieser Sportgroßveranstaltung unter finanzieller Beteiligung des Landes“ vor, was aber eine Voraussetzung für das Tätigwerden des LRH sei. Bei der Sitzung am Dienstag sei „ganz im Gegenteil“ beschlossen worden „keine Haftungen und Garantien für die Durchführung von Olympischen Spielen und direkt damit in Zusammenhang stehenden Projekte zu übernehmen“, zitierte Drobesch.
Im Landtag sei zudem mehrheitlich beschlossen worden „keinen finanziellen Beitrag über die budgetären Möglichkeiten zukünftiger Landesbudgets im Rahmen der Budgetkonsolidierung hinaus für die Durchführung von Olympischen Spielen zu leisten, um die Einhaltung des Stabilitätspaktes gewährleisten zu können“, erinnerte Drobesch.
Hinzu komme laut Drobesch auch noch, dass die Tätigkeit des LRH als unabhängiges Organ des Landtages verfassungsrechtlich ein Mitwirken „an noch nicht angeschlossenem Verwaltungshandeln“ ausschließe, das seiner nachträglichen Kontrolle unterliegt. Und letztlich spreche gegen die Projektkontrolle über den LRH auch, dass die Machbarkeitsstudie „als Entscheidungsgrundlage einem fachlichen Gutachten gleichkommt“. Eine Überprüfung durch den Landesrechnungshof würde der Erstellung eines Gegengutachtens entsprechen. Die Erstellung von Gutachten bzw. deren Überprüfung sei jedoch keine verfassungsgesetzlich normierten Aufgabe des Landesrechnungshofes.
Finanz- und Sportlandesrat Anton Lang (SPÖ) hatte am Montag am Rande einer Pressekonferenz angekündigt, dass man auch noch externe Experten „über die Studie drüberschauen“ lassen werde, sollte der Rechnungshof rechtlich nicht zuständig sein. Man habe schon Gespräche mit externen Experten - von außerhalb der Steiermark - geführt, hieß es am Mittwoch auf APA-Anfrage aus dem Büro des Landesrates. Im Laufen seien auch Gespräche mit der Abteilung 12 des Landes - zuständig für Wirtschaft, Tourismus und Sport - sowie u.a. der Abteilung für Umwelt. „Hier werden wir die Kompetenz bündeln“, sagte Lang-Bürochef Peter Ebner. Der Auftrag an die externen Experten sei noch nicht vergeben, dies erfolge aber so rasch als möglich, da man jede die Beurteilungsgrundlage so rasch als möglich für die Politik selbst und die Volksbefragung benötige.