Nationalrat - „Beraten statt strafen“ neu im Verwaltungsstrafrecht

Wien (APA) - Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP hat der Nationalrat am Mittwoch eine Reform des Verwaltungsstrafrechts beschlossen. Mit ihr wir...

Wien (APA) - Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP hat der Nationalrat am Mittwoch eine Reform des Verwaltungsstrafrechts beschlossen. Mit ihr wird unter anderem die Devise „Beraten statt Strafen“ eingeführt. Ab dem Jahr 2019 werden dadurch bei weniger gravierenden Übertretungen Abmahnungen und Belehrungen Vorrang haben.

Damit müssten etwa Betriebe in Zukunft bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen erst im Wiederholungsfall Strafe zahlen. Allerdings dürfen durch den Rechtsverstoß weder Personen noch Sachgüter gefährdet gewesen sein. Auch bei vorsätzlichem Verhalten oder wiederholten gleichartigen Übertretungen ist ein Strafverzicht ausgeschlossen.

Einige weitere der im Paket enthaltenen Bestimmungen zielen auf eine Beschleunigung von Verwaltungsverfahren ab. So wird Behörden und Verwaltungsgerichten die Möglichkeit eingeräumt, Ermittlungsverfahren mit Schluss der mündlichen Verhandlung für beendet zu erklären. Auch sonst wird es Parteien erschwert, im letzten Augenblick noch neue Tatsachen und Beweismittel vorzubringen. Damit sollen Verfahrensverschleppungen unterbunden werden.

Mit einem eigenen Gesetz - und einstimmig - wurde zudem die Europäischen Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen umgesetzt. Ziel ist es, grenzüberschreitende Beweiserhebungen in Verwaltungsstrafsachen etwa durch ein einheitliches Verfahren und vorgegebene Fristen zu beschleunigen.