Fischotter - Landesverwaltungsgericht NÖ hat Bescheid aufgehoben
St. Pölten (APA) - Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat den Bescheid, der die Tötung von 40 Fischottern im Bundesland erlaubt h...
St. Pölten (APA) - Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat den Bescheid, der die Tötung von 40 Fischottern im Bundesland erlaubt hatte, per 25. Juni aufgehoben. Damit sei ein weiterer Etappensieg im Kampf um das Überleben der bedrohten Art errungen worden, teilten WWF und das Ökobüro am Donnerstag mit. Das Gericht sei entsprechenden Beschwerden gefolgt.
„Das hat auch Signalwirkung für alle anderen Bundesländer, in denen anerkannte Umweltschutzorganisationen in Verfahren auf die Einhaltung des strengen Schutzes pochen können. Es braucht rechtskonforme Managementpläne, die den Anforderungen an ein zeitgemäßes und nachhaltiges Wildtiermanagement genügen“, betonte WWF-Expertin Christina Wolf-Petre in einer Aussendung.
In Niederösterreich hatten die beiden Umweltorganisationen nach Zuerkennung der Parteistellung durch das Landesverwaltungsgericht rechtliche Schritte gesetzt. Im Mai reichten sie Beschwerde gegen die Inhalte des Fischotterbescheides ein.
Das Land Niederösterreich habe sich diesen „Denkzettel“ selbst zuzuschreiben, zumal WWF und ÖKOBÜRO die Mitsprache beim ersten Bescheid „absichtlich verwehrt wurde“, hieß es in der Aussendung. Dadurch seien 20 Fischotter zu Unrecht getötet worden. Laut Wolf-Petre versteht der WWF die aktuelle Entscheidung des Gerichts auch „als zukunftsweisendes Signal, dass man uns in künftigen Verfahren einbinden muss“.