Von Roaming bis Netzwahl: Telefon-Tipps für den Urlaub
Ohne Handy geht heute wenig – auch im Urlaub. Seit einem Jahr gilt die EU-weite Roaming-Verordnung. Einige Tücken gibt es beim Telefonieren und Surfen dennoch.
Von Philipp Schwartze
Innsbruck — Der Kreuzfahrturlaub einer deutschen Familie könnte im Nachhinein richtig teuer werden: 12.000 Euro betrug die Handyrechnung, die der Vater eines 12-jährigen Jungen im vergangenen Monat erhielt. Der Junior hatte sich über das Satellitennetz des Schiffes eingeloggt, um Videos anzuschauen — die seit einem Jahr geltende vierte EU-Roaming-Verordnung gilt dabei nicht und es entstanden hohe Kosten.
Der Mobilfunkbetreiber zeigt sich zwar kulant und verlangt nur 5000 Euro — der Vater will dennoch dagegen klagen. Damit der eigene Urlaub durch die Handynutzung nicht in einem finanziellen Desaster endet, haben Verbraucherschützer einige Tipps parat.
1. Manuelle Netzwahl: „Auf Kreuzfahrtschiffen sollte man die automatische Einwahl in das beste Netz deaktivieren", rät AK-Experte Christian Schuster-Wolf. Andernfalls könne man auf Schiffsfahrten — gerade in Küstennähe — fälschlicherweise glauben, in das jeweilige EU-Landesnetz eingeloggt zu sein. „Tatsächlich kann man sich dann aber schon im Bordnetz befinden."
2. Bedingungen prüfen: Wer auf See oder in der Luft unterwegs ist — immer mehr Airlines bieten WLAN an Bord an —, sollte sich die Bedingungen genau ansehen. „Es gibt Airlines, da ist das WLAN kostenlos, es gibt welche, da ist es in der günstigsten Klasse nur zehn Minuten kostenlos und kostet danach pro Stunde oder Minute", erklärt Andreas Hermann vom Europäischen Verbraucherzentrum. Diese Kosten werden direkt an die Airline gezahlt und haben nichts mit Roaming zu tun.
3. Roaming prüfen: „Manche Provider schließen Roaming außerhalb von Österreich vertraglich aus, besonders Diskonter bieten das heute oft nicht mehr an, früher haben das dagegen alle angeboten", sagt Schuster-Wolf. Die meisten Anfragen zu Handykosten an die AK sind inzwischen zu diesem Thema. Der Expertentipp: Bevor man in den Urlaub fährt, sollte man daher den eigenen Handytarif-Vertrag überprüfen. Alte Verträge mit inkludiertem EU-weiten Roaming dürfen laut dem Experten nachträglich aber nicht einseitig geändert werden. „Und die Verordnung gilt — wenn nicht anders festgehalten — automatisch in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten und muss nicht aktiv abgeschlossen werden", erklärt Schuster-Wolf.
4. Vorsicht außerhalb der EU: Wer in die Schweiz oder andere Nicht-EU-Mitgliedsstaaten fährt, sollte aufpassen. Dort gilt die neue Roamingverordnung nicht, hohe Kosten können anfallen. „Wer aber einen EU-Telefonprovider hat, wird auch dort informiert: Ob die Obergrenze von 60 Euro in diesem Land wirksam ist oder nicht, informiert wird man auf jeden Fall", sagt Schuster-Wolf. Die EU-Verordnung hat damit auch weltweite Auswirkungen. Auch im Grenzgebiet — z. B. zwischen Österreich oder Italien und der Schweiz — ist Vorsicht geboten: „Es gibt immer wieder Fälle, wo das Handy sich im Grenzgebiet in das Schweizer Netz einloggt und das nicht gleich bemerkt wurde. Denn wenn man die automatische Netzwahl eingestellt hat, wird das stärkste Netz genommen", sagt Hermann. Dann fallen unter Umständen höhere Kosten an. Auch hier hilft es, die manuelle Netzwahl zu nutzen.
5. Gebühren: überprüfen: Kommt einem die Handyrechnung komisch vor, hat man drei Monate Zeit, um sie überprüfen zu lassen. „Man kann dann angeben, dass die Roaming-Gebühr nicht richtig verrechnet wurde. Dann wird überprüft, ob man richtig informiert, gewarnt und alles richtig verrechnet wurde", sagt Schuster-Wolf.
6. Daueraufenthalt: In der EU-Roaming-Verordnung ist die so genannte Fair-Use-Klausel enthalten: Sie soll verhindern, dass jemand sich einen günstigeren Handyvertrag in einem anderen Land zulegt und damit im eigenen Land telefoniert. „In Tirol betrifft das vor allem Südtiroler oder süddeutsche Studenten, die in Innsbruck studieren, aber einen Handyvertrag aus ihrer Heimat haben", sagt Schuster-Wolf. Es kann bei langen Urlauben oder geschäftlichen Auslandsaufenthalten aber auch andere treffen. „Es gibt einen Beobachtungszeitraum von vier Monaten. Der Provider muss aber auch informieren, wie er in diesen Fällen vorgeht", sagt der AK-Experte.
7. Kinder und Handys: Es ist der Horror der Eltern: Das Kind nutzt das Handy von Mama und Papa und verursacht über das Internet hohe Kosten. Doch: „Kinder dürfen keine Verträge abschließen, die sie sich nicht leisten können", sagt Hermann. Ist der Handyvertrag auf das Kind angemeldet, lässt sich das gut argumentieren. Nutzt das Kind aber das Handy der Eltern, kann der Mobilfunkbetreiber nicht wissen, dass ein Kind gerade den Vertrag abschließt. „Dann kann es eine Streitfrage werden", so Hermann.
Zum Abschluss aber die positive Nachricht: „Telefonieren war noch nie so sicher geregelt wie heute", sagt Schuster-Wolf. Auch im Urlaub.