Wiener Lobautunnel - Gegner rufen Verfassungsgerichtshof an

Wien (APA) - Die Umweltorganisation VIRUS und die Bürgerinitiative „Rettet die Lobau“ wollen das Großprojekt Lobautunnel beim Verfassungsger...

Wien (APA) - Die Umweltorganisation VIRUS und die Bürgerinitiative „Rettet die Lobau“ wollen das Großprojekt Lobautunnel beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekämpfen. Sie legten vergangene Woche Beschwerde gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, das im Mai grünes Licht für den Bau gegeben hatte, ein, berichtete VIRUS-Sprecher Wolfgang Rehm in einer Pressekonferenz am Donnerstag.

Die Projektgegner hatten zuvor schon Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) angemeldet. Diese hätten zwar zu einer Projektänderung sowie zu „einer massiven Abänderung des Bescheides“ geführt - dies reiche jedoch angesichts „dieses Problemprojektes“ bei weitem nicht aus, begründete Rehm den nunmehrigen Gang zum VfGH.

Nach Ansicht der Beschwerdeführer, die von der Kanzlei Breitenecker-Kolbitsch-Vana vertreten werden, wurde der Lärmschutz nicht richtig ausgelegt und das Parteiengehör nicht ausreichend gewährleistet. So hätten die Projektgegner zu wenig Zeit gehabt, Unterlagen zu begutachten. Anträge auf Fristverlängerung seien abgelehnt worden.

Das Bundesverwaltungsgericht habe außerdem die Lärmbelastung durch den Flughafen Wien, der in unmittelbarer Nähe des Projektgebiets liege, nicht berücksichtigt, sagte Rechtsanwalt Heinrich Vana. „Es ist völlig undenkbar, dass die Belastung der Bevölkerung nur auf Grundlage des Straßenlärms betrachtet wird. Man muss die Vorbelastung durch den Fluglärm mitdenken“, sagte Vana.

Auch die versprochene Verkehrsentlastung werde der Lobautunnel nicht bringen, zeigte sich Rehm überzeugt. Selbst nach Berechnungen der Asfinag werde der Tunnel bereits 2035 überlastet sein und im Schnitt eine Stunde Stau pro Tag aufweisen.

Ob der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde behandeln wird, werde voraussichtlich frühestens im Herbst feststehen, sagte Rehm. Sollte die Beschwerde nicht erfolgreich sein, werde man weitere rechtliche Schritte unternehmen, kündigte er an.