Heftige Wortgefechte bei Zivilprozess Martinz gegen Haider-Erbinnen
Klagenfurt (APA) - Am Landesgericht Klagenfurt hat am Donnerstag ein neuer Zivilprozess rund um das überhöhte Honorar für Steuerberater Diet...
Klagenfurt (APA) - Am Landesgericht Klagenfurt hat am Donnerstag ein neuer Zivilprozess rund um das überhöhte Honorar für Steuerberater Dietrich Birnbacher im Zuge des Hypo-Verkaufs 2007 begonnen. Der Kärntner Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz klagt die Erbinnen des ehemaligen Landeshauptmannes Jörg Haider auf 450.000 Euro: Haider habe 2008 erklärt, dass er ihn schadlos halten würde, sollte das Honorar überhöht sein.
Im Zuge des Hypo-Verkaufs durch das Land Kärnten sollte Birnbacher für ein Gutachten zwölf Millionen Euro bekommen, erst nach massiven Protesten war das Honorar auf sechs Millionen Euro reduziert worden. Im folgenden Strafprozess gestand Birnbacher, dass das Honorar teilweise an die Parteien Haiders und Martinz‘ fließen hätte sollen. Sowohl Martinz als auch Birnbacher wurden rechtskräftig verurteilt, das Honorar ist aber immer noch nicht zur Gänze zurückbezahlt: Birnbacher zahlte 1,8 Millionen Euro zurück, Martinz zahlte eine Million und räumte dem Land Kärnten ein Pfandrecht über drei Millionen Euro ein. Der ehemalige Politiker war am Donnerstag auch bei der Verhandlung anwesend.
Die Klage begründete der Anwalt von Martinz, Alexander Todor-Kostic, mit einer Schad-und Klagloserklärung, die Haider Martinz gegenüber im Jahr 2008 abgegeben habe. Tatsächlich hatte Haider auch in einem Interview im März 2008 gesagt, dass „alles, was nicht angemessen ist“ auch von der Landesholding nicht bezahlt werden würde und „in der Verantwortung der zwei Auftraggeber Haider und Martinz“ bleibe. Im weiteren Verlauf des Gesprächs wurde Haider zitiert mit: „Ich würde Martinz abdecken, weil ich finanziell der Stärkere bin.“
Dagegen schoss Volker Mogel, der Anwalt der Haider-Erbinnen, scharf: Das Interview sei „nicht geeignet, als Beleg für eine Erfüllungsübernahme zu dienen“, denn: „Der Textierung dieses Artikels ist klar zu entnehmen, dass es sich bei den Aussagen Haiders um die Artikulierung politischer Positionen gegenüber der Leserschaft des betreffenden Mediums handelte, und weniger um rechtsverbindliche Willenserklärungen.“ Darauf reagierte Todor-Kostic mit der rhetorischen Frage: „Wenn jemand als Landeshauptmann etwas öffentlich erklärt, dann ist das also nur eine Show?“
Ausgiebig behandelt wurden in der Verhandlung auch unterschiedliche Ansichten darüber, ob nun eine drei- oder eine 30-jährige Verjährungsfrist gelte und ab wann diese zu laufen begonnen habe. Auch wie eine allfällige Vereinbarung zwischen Haider und Martinz rechtlich zu beurteilen sei, führte zu teils heftigen Wortgefechten. Mogel führte dazu aus, dass die Honorarvereinbarung mit Birnbacher anfangs von Martinz gemeinsam mit Haider erfolgte, Protokollen des Hypo-U-Ausschusses habe er außerdem entnommen, dass sich Martinz anfangs gegen eine Reduktion des Birnbacher-Honorars ausgesprochen habe.
Richter Johann Baumgartner vertagte schließlich die Tagsatzung auf Herbst, am nächsten Termin sollen der ebenfalls im Birnbacher-Prozess verurteilte Gert Xander und der Journalist, der das zitierte Interview mit Haider geführt hatte, einvernommen werden.
Die Klage von Martinz ist nicht die einzige, mit der sich die Haider-Erbinnen aktuell befassen müssen: Auch das Land Kärnten fordert 600.000 Euro von ihnen, der Zivilprozess dazu war im Mai auf unbestimmte Zeit vertagt worden.
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