Innenpolitik

Nationalrat: Strafen für „Gaffer“ beschlossen

Unfälle ziehen immer wieder Schaulustige an. Dem soll nun mit Strafen entgegengewirkt werden. (Symbolfoto)
© zeitungsfoto.at

Künftig können Schaulustige, die sich nach Aufforderung nicht entfernen, gestraft werden.

Wien – Im Nationalrat ist am Donnerstag eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes beschlossen worden, die Strafen für Schaulustige bringt, die sich einer Wegweisung widersetzen. Darüber hinaus fand auch die systematische Sammlung von Fluggastdaten und ein Polizeiabkommen mit Ungarn eine Mehrheit.

Mit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes müssen künftig Schaulustige, die Rettungseinsätze behindern oder Handyfotos von Unfallopfern machen, mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro rechnen. Bei besonders erschwerenden Umständen droht sogar Haft von ein bis zwei Wochen. Geld- bzw. Haftstrafen drohen den „Gaffern“ allerdings erst, wenn sie sich trotz Abmahnung nicht an Anordnungen der Polizei halten. Innen-Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) zeigte sich erfreut über die Novelle, diese diene dem „Schutz der Menschen bei Rettungseinsätzen“.

Besondere Gebäude unter Videoüberwachung

Ebenfalls in der Novelle enthalten ist eine Ermächtigung der Exekutive, den öffentlichen Raum rund um Botschaftsgebäude und andere völkerrechtlich unter besonderem Schutz stehende Objekte im Falle einer besonderen Gefährdungslage künftig per Video zu überwachen. Ein weiterer Punkt betrifft die Ermächtigung der Exekutive, für Schauplätze gewalttätiger Übergriffe Waffenverbotszonen einzurichten. Das Gesamtpaket fand nur die Zustimmung der Regierungsfraktionen - die SPÖ etwa hatte sich gegen die Video-Überwachungen ausgesprochen.

Ebenfalls mit schwarz-blauer Koalitionsmehrheit abgesegnet wurde die systematische Sammlung und Verarbeitung von Fluggastdaten. Dazu soll beim Bundeskriminalamt eine Fluggastdatenzentrale neu eingerichtet werden, wo die von den Fluglinien zu liefernden Daten ausgewertet werden und in Folge u.a. Staatsanwaltschaften, Gerichten, Nachrichtendiensten und Zollbehörden zur Verfügung gestellt werden sollen. Verwendet werden dürfen die gesammelten Daten ausdrücklich nur für Zwecke der Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung terroristischer und anderer schwerer Straftaten. Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass die Höchststrafe für das jeweilige Delikt mehr als drei Jahre beträgt.

Zusammenarbeit mit Ungarn soll verbessert werden

Einstimmig beschlossen wurde ein Protokoll zwischen Österreich und Ungarn, das eine Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern zum Ziel hat. Unter anderem geht es um die Frage der grenzüberschreitenden Nacheile bei der Verfolgung einer Person, die Erleichterung gemischter Streifendienste, grenzüberschreitende Kontrollen in Zügen und Schiffen, die Bereitstellung von Deckkennzeichen und die Durchbeförderung abgeschobener Personen über das Hoheitsgebiet des jeweils anderen Staates. (APA)

Verwandte Themen