Zwei Menschen getötet: Mordprozess nach selbstmörderischer Autofahrt

Wien (APA) - Weil er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Wien zumindest mit bedingtem Tötungsvorsatz zwei Menschen ums Leben gebracht haben ...

Wien (APA) - Weil er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Wien zumindest mit bedingtem Tötungsvorsatz zwei Menschen ums Leben gebracht haben soll, muss sich am kommenden Montag ein 34-jähriger Wiener wegen Mordes vor einem Schwurgericht verantworten. „Tatwaffe“ des Mannes war laut Anklage sein Mercedes, mit dem er am 3. Jänner 2018 in selbstmörderischer Absicht durch Penzing raste.

Der Lebensmüde hatte vor Fahrtantritt seiner Ex-Frau, mit der es zuvor einen heftigen Streit um den gemeinsamen Sohn gegeben hatte, und einem Sohn der Frau aus einer vorangegangenen Beziehung seinen Suizid angekündigt. Er werde auf der Wienzeile gezielt gegen eine Hausmauer fahren, ließ er die beiden wissen. Nachdem sich der 34-Jährige mit 2,3 Promille Alkohol im Blut in seinen Mercedes gesetzt hatte, steuerte er zunächst die Adresse seiner Ex-Frau an, traf diese jedoch nicht zu Hause an.

Darauf drückte der stark alkoholisierte Lenker ordentlich aufs Gaspedal. Mit weit überhöhter Geschwindigkeit raste er auf der Cumberlandstraße stadtauswärts. Laut Anklage zeigte der Tachometer in einer ausgewiesenen 30er-Zone 102 Stundenkilometer an, als sich die Wege des Mercedes gegen 20.45 Uhr mit einer Vespa kreuzten. Der Lenker des Leichtmotorrads - ein 37 Jahre alter Rechtsanwalt - war vorschriftsmäßig unterwegs und wollte mit einer Geschwindigkeit von 15 Stundenkilometern gerade abbiegen, als die Vespa vom Mercedes frontal erfasst wurde.

Wie ein verkehrstechnisches Gutachten ergab, hatte der Pkw im Kollisionszeitpunkt eine Geschwindigkeit von 97 Stundenkilometern, obwohl der Autofahrer noch ein Bremsmanöver eingeleitet hatte, um den Zusammenstoß zu vermeiden. Der junge Anwalt - er war verheiratet und Vater einer kleiner Tochter - und ein Kanzleimitarbeiter des Juristen, der sich am Sozius befand, hatten keine Überlebenschance. Beide Männer wurden Dutzende Meter durch die Luft geschleudert. Der Anwalt prallte 50 Meter vom Unfallort entfernt auf den Asphalt, der Körper seines Mitarbeiters kam auf einem Autodach zu liegen.

Sollte der 34-Jährige im Sinn der Anklage schuldig erkannt werden, droht dem bisher Unbescholtenen eine Freiheitsstrafe zwischen zehn und 20 Jahren oder lebenslange Haft. Die Verhandlung ist bis 15.00 Uhr anberaumt.