NSU-Prozess nach mehr als fünf Jahren vor dem Urteil

München (APA/dpa) - Kaum ein Urteil wurde in Deutschland in den vergangenen Jahren mit größerer Spannung erwartet: Wird Beate Zschäpe als Mö...

München (APA/dpa) - Kaum ein Urteil wurde in Deutschland in den vergangenen Jahren mit größerer Spannung erwartet: Wird Beate Zschäpe als Mörderin zu lebenslanger Haft verurteilt? Oder kommt sie mit einer milden Strafe davon? Mehr als fünf Jahre dauerte der NSU-Prozess. Nun steht das Finale bevor.

Am kommenden Mittwoch werden sich in dem Prozess ein letztes Mal alle Augen auf Zschäpe richten - und auf den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl. Nach mehr als 430 Prozesstagen, Hunderten Zeugen, teils endlosem juristischen Hickhack, nach Tagen mit Tränen im Gerichtssaal und mit bewegenden Opfer-Aussagen wird das Münchner Oberlandesgericht das Urteil verkünden.

Die Richter wollen einen juristischen Schlussstrich unter die Aufarbeitung einer fast durchwegs rassistisch motivierten Mord- und Anschlagsserie ziehen, die die Bundesrepublik Deutschland erschütterte, laut Anklage verübt von einer jahrelang unbehelligt im Untergrund lebenden Neonazi-Zelle: Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe.

Beate Zschäpe ist quasi das Gesicht des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ geworden. Sie ist die Hauptangeklagte in diesem Mammutverfahren, das in die deutschen Geschichtsbücher eingehen wird, schon allein als einer der aufwendigsten Indizienprozesse der vergangenen Jahrzehnte. Ihre beiden Freunde sind tot. Sie nahmen sich am 4. November 2011 nach einem gescheiterten Banküberfall das Leben.

Die Frage aller Fragen vor dem Tag X ist nun: Wird Zschäpe als Mittäterin an allen zehn Morden und den Anschlägen verurteilt, wie dies die deutsche Bundesanwaltschaft fordert? Also genau so, als habe die heute 43-Jährige selbst den Abzug der „Ceska“-Pistole gedrückt, mit der der NSU mordend durch die Republik zog, Frauen den Ehemann, Kindern den Vater, Eltern den Sohn nahm? Die Strafe dafür wäre dann wohl lebenslange Haft, womöglich mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Oder wird Zschäpe vom Vorwurf der Mittäterschaft freigesprochen, womöglich auch vom minderschweren Vorwurf der Beihilfe? Dann könnte sie lediglich wegen der Taten verurteilt werden, die sie in ihren schriftlichen Einlassungen zugegeben hat: Von den Banküberfällen ihrer Freunde hat sie nach eigenen Angaben gewusst und diese gutgeheißen - damit finanzierte das Trio das Leben im Untergrund. Und: Sie steckte am 4. November 2011, nachdem sie vom Tod ihrer Freunde erfahren hatte, die letzte Fluchtwohnung des NSU in Brand - auch das hat sie gestanden.

Ihre beiden Vertrauensanwälte fordern deshalb eine Haftstrafe von unter zehn Jahren. Ihre ursprünglichen Verteidiger wollen die sofortige Freilassung, weil die zu erwartende Strafe mit der mehr als sechsjährigen Untersuchungshaft bereits abgegolten sei.

Tatsächlich gibt es bis heute keinen Beweis, dass Zschäpe an einem der Tatorte war. Wie aber sollte sie dann als Mörderin verurteilt werden können, wie es die Anklage fordert?

Bundesanwalt Herbert Diemer begründete das in seinem Plädoyer bereits im Herbst: „Sie hat alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mitbewirkt.“ Zschäpes Altverteidiger Wolfgang Heer dagegen betonte: „Frau Zschäpe ist keine Terroristin, sie ist keine Mörderin und keine Attentäterin.“ Ihr Vertrauensanwalt Mathias Grasel mahnte, man dürfe nicht nach dem Motto „den Letzten beißen die Hunde“ handeln. Und Zschäpe selbst sagte in ihrem Schlusswort: „Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe.“

Tatsächlich hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) die Hürden für eine Verurteilung wegen Mittäterschaft hoch gelegt. Genüsslich zitierten Zschäpes Verteidiger mehrere BGH-Entscheidungen, mit denen Verurteilungen wegen Mittäterschaft in anderen Fällen kassiert wurden. In einer davon heißt es: Ob Mittäterschaft vorliege, müsse das Gericht „aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung“ prüfen. Und weiter: „Maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen.“ Reicht Zschäpes Handeln danach für eine Verurteilung als Mittäterin aus?

Götzl und seine Kollegen dürften die BGH-Rechtsprechung längst sehr genau kennen. Zumal es oft der dritte BGH-Senat war, der so entschied - genau der, der auch für eine Revision in Sachen NSU zuständig wäre.

Auch bei den vier Mitangeklagten liegen die Forderungen der Anklage und der Verteidiger teils weitestmöglich auseinander: Für den mutmaßlichen Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben beispielsweise will die Bundesanwaltschaft zwölf Jahre Haft, ebenso für Andre E., weil der ein Wohnmobil gemietet habe, mit dem Mundlos und Böhnhardt zu einem der Tatorte fuhren. Die jeweiligen Verteidiger forderten dagegen Freisprüche - weil die Beweise für eine Verurteilung nicht reichten.

Der Erwartungsdruck, der auf dem Münchner Gericht lastet, ist enorm. Die Maximalanklage der Bundesanwaltschaft steht nun einmal im Raum. Darauf gründet der Druck vieler Nebenkläger für eine möglichst harte Bestrafung. Und die Erwartung einer breiten Öffentlichkeit, dass die Taten des NSU juristisch möglichst scharf geahndet werden müssten.

Doch so einfach ist es eben nicht. Nicht umsonst dauerte der Prozess mehr als fünf Jahre und mehr als 430 Verhandlungstage. Nicht umsonst hörte das Gericht Hunderte Zeugen, ging den einzelnen Indizien mit einer teils extremen Akribie nach, trug diese nach und nach wie kleinste Mosaiksteine zusammen. Lässt das den Schluss zu, dass Götzl - schon in der Vergangenheit für harte Urteile bekannt - am Ende auch diesmal, äußerst gut begründet, ein hartes Urteil sprechen will?

Streng genommen geht es in einem Strafverfahren, einfach gesagt, um die Schuld oder Unschuld von Angeklagten. Jahrelanges massives Versagen von Behörden aufzuklären, wie es nach dem Auffliegen des NSU offensichtlich wurde und die Republik erschütterte, das ist vor allem Sache von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, wie es in Bund in Ländern schon mehrere gab und einige noch immer gibt. Doch im Fall des NSU lässt sich das eine nicht immer vom anderen trennen.

Viele Ungereimtheiten sind auch im Prozess zur Sprache gekommen: etwa die bis heute dubiose Rolle eines Verfassungsschützers, der in Kassel im Nebenraum eines Internetcafes saß, als Böhnhardt und Mundlos den jungen Betreiber hinter der Ausschank erschossen. Und zu den Fragen, die bis heute offengeblieben sind, zählt auch diese: Bestand der NSU wirklich nur aus drei Personen? Gab es nicht viel mehr Unterstützer in der rechtsextremen Szene, die heute noch immer unbekannt sind?

Tatsächlich hatte das Trio einst viele Gesinnungsgenossen. Und wo ein Teil der Angeklagten bis heute politisch steht, daran hat dieser Prozess auch nur wenige Zweifel gelassen. „Unser Mandant ist Nationalsozialist, der mit Haut und mit Haaren zu seiner politischen Überzeugung steht“, sagte beispielsweise ein Verteidiger von Andre E. Und immer wieder saßen auf der Zuschauertribüne Männer, die mit E. oder Wohlleben wohlbekannt und eindeutig der Szene zuzurechnen waren.

Elif Kubasik, die Frau des vom NSU ermordeten Kioskbetreibers Mehmet Kubasik, zog in ihrem Plädoyer ein düsteres Fazit. „Hier im Prozess sind meine Fragen nicht beantwortet worden“, sagte sie bitter. Sie und andere Opfer-Angehörige, darunter Yvonne Boulgarides, erhoben am Ende noch einmal massive Vorwürfe gegen die Behörden: fehlende Aussagegenehmigungen für Geheimdienstler, Gedächtnisverlust auch bei Behördenzeugen, Akten geschreddert, kein einziger Verantwortlicher zur Verantwortung gezogen - das sei „komplettes Organversagen“.

Doch auch wenn viele Fragen offen bleiben: Die erstinstanzliche juristische Aufarbeitung der NSU-Taten endet nun. Aber wie? Sogar in Kreisen der Bundesanwaltschaft ist zu hören: Wir wissen nicht, ob unsere Anklage durchkommt. Und wenn: Dann dürfte das Urteil ziemlich sicher zur Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe landen.