Krankenkassen: Verfassungsexperten sehr skeptisch zu Ausgabenbremse

Wien (APA) - Mit großer Skepsis haben Verfassungsexperten auf die am Donnerstag von ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossene „Ausgabenbremse“ für die ...

Wien (APA) - Mit großer Skepsis haben Verfassungsexperten auf die am Donnerstag von ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossene „Ausgabenbremse“ für die Sozialversicherungen reagiert. Diese sei ein Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung: „Ich kann mir das schwer vorstellen, dass das vor dem VfGH halten würde“, meinte daher Theo Öhlinger im Gespräch mit der APA.

Inhalt und Vorgangsweise für die „Ausgabenbremse“ sorgten schon am Donnerstag für Aufregung: Die Regierungsparteien haben die weitreichenden Maßnahmen für die Sozialversicherungsträger am Donnerstagnachmittag unauffällig in das Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz hineingepackt. Darin heißt es unter anderem, dass Ärzte und Bedienstete der oberen Führungsebene der Versicherungsträger und des Hauptverbandes nur bis Ende 2019 bestellt werden dürfen bzw. deren befristete Verträge nur bis Ende 2019 verlängert werden dürfen. Seitens der SPÖ und auch des ÖGB wurde umgehend kritisiert, dass es sich um eine verfassungswidrige Maßnahme handelt.

Aus verfassungsrechtlicher Sicht für „zumindest fragwürdig“ hält die Maßnahmen Verfassungsrechtler Heinz Mayer, da in die Organisationshoheit der Sozialversicherungen eingegriffen wird. Postenbesetzungen gehören wohl zu den inneren Anliegen, die sie als Selbstverwaltungskörper selbst erledigen können: „Daher ist das fragwürdig.“ Möglich wäre seiner Ansicht nach, dass eine Besetzung etwa eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde - das Sozialministerium - benötigt und diese nicht erteilt wird: „Das wäre in einem gewissen Rahmen zulässig.“ Ein generelles Verbot, leitende Ärzte anzustellen, hält er aber nicht für zulässig. „Es ist jedenfalls ein Grenzbereich“, stellte Mayer fest.

„Das ist auf jeden Fall verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig, weil es ein ganz massiver Eingriff in die Selbstverwaltung ist und die ist verfassungsrechtlich garantiert“, betonte auch Öhlinger. Er verwies auf die Möglichkeit, dass Kassen und Ministerium über nicht notwendige Investitionen sprechen, da eine grundlegende Organisationsreform vereinbart ist: „Ich nehme an, dass die Kassen das auch verstehen würden.“ Öhlinger ist der Meinung, dass die beschlossene Regelung nicht vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) hält.