Neuauflage eines Mordprozesses in Vbg. - Geschworene beraten
Feldkirch (APA) - Am dritten Tag des Mordprozesses gegen einen 48-jährigen Mann am Landesgericht Feldkirch haben sich am Freitagvormittag di...
Feldkirch (APA) - Am dritten Tag des Mordprozesses gegen einen 48-jährigen Mann am Landesgericht Feldkirch haben sich am Freitagvormittag die Geschworenen zur Beratung zurückgezogen. Zu klären gilt es die Frage, ob die Tat des Mannes als Mord oder als Totschlag gewertet wird. Er ist geständig, im Jänner 2017 seine 40-jährige Ehefrau erstochen zu haben.
In den Abschlussplädoyers wiederholten Staatsanwalt Heinz Rusch und Verteidiger Franz Josef Giesinger noch einmal ihre Standpunkte. Rusch pochte darauf, dass der Angeklagte seine Frau ermordet habe. Er wies daraufhin hin, dass schon bei der erstmaligen Verhandlung der Causa verneint worden sei, dass der Tat des Mannes eine „allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung“ zugrunde gelegen sei - was die Voraussetzung für das Delikt „Totschlag“ bildet.
Giesinger hingegen sprach von einem „Totschlag, wie er im Lehrbuch steht“. Die Tat sei nicht geplant gewesen. Das sei auch daran ersichtlich, dass der 48-Jährige kein Szenario entwickelt habe, wie er aus der Sache wieder herauskomme. Der Strafrahmen für Totschlag liegt bei fünf bis zehn Jahren, für Mord bei zehn Jahren bis lebenslänglich.
Der Angeklagte selbst zeigte sich reuig. Wenn er könnte, würde er die Zeit noch einmal zurückdrehen, sagte er.
Zwischen den Eheleuten, die vier gemeinsame Kinder im Alter von zehn bis 23 Jahren haben, gab es seit Jahren immer wieder Auseinandersetzungen. Im Jänner 2017 eskalierte die Situation. Nach einem neuerlichen Streit und angeblichen Verspottungen durch seine Frau holte der Mann ein 27 Zentimeter langes Messer aus der Küche und stach im Schlafzimmer auf seine Frau ein. Das Opfer starb noch an Ort und Stelle.
Laut Gerichtspsychiater Reinhard Haller hat der 48-Jährige aufgrund seines Stotterns ein tiefes Minderwertigkeitsgefühl entwickelt. Die Vielzahl an Kränkungen habe letztlich zum Ausrasten des 48-Jährigen geführt. Er sei „grundsätzlich kein gefährlicher Mensch“.
Bei dem Prozess am Landesgericht Feldkirch handelt es sich um die Neuauflage eines Verfahrens aus dem Oktober 2017. Damals war der Angeklagte schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt worden. Wegen eines Formfehlers hatte jedoch der Oberste Gerichtshof (OGH) der Nichtigkeitsbeschwerde von Verteidiger Giesinger stattgegeben. Deshalb wird die Causa seit Dienstag von einem neu zusammengesetzten Schwurgericht noch einmal verhandelt.