Rechnungshof: Österreich tut zu wenig für UNO-Nachhaltigkeitsziele
Wien (APA) - Der Rechnungshof hat die Umsetzung der UNO-Ziele für Nachhaltige Entwicklung („Agenda 2030“) in Österreich überprüft und dabei ...
Wien (APA) - Der Rechnungshof hat die Umsetzung der UNO-Ziele für Nachhaltige Entwicklung („Agenda 2030“) in Österreich überprüft und dabei große Defizite festgestellt. Weder gebe es einen langfristigen koordinierten und konkreten Plan, wie die Ziele erreicht werden sollen, noch ausreichende Fortschrittsberichte, kritisiert der Rechnungshof in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht.
Im Jahr 2015 hat die UNO 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) definiert - auch „Agenda 2030“ genannt -, die die Bereiche Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft und globale Partnerschaft abdecken und auf den ökologischen Umbau der Weltwirtschaft hinauslaufen. So sollen beispielsweise bis 2030 extreme Armut und Hunger weltweit beseitigt werden, alle Menschen sollen Zugang zu sauberem Wasser und Sanitärversorgung sowie einer kostenlosen Grundschulausbildung haben. Weitere Themenbereiche sind u.a. „Geschlechtergerechtigkeit“, „bezahlbare und saubere Energie“, „weniger Ungleichheiten“ und „Maßnahmen zum Umweltschutz“.
Überprüft wurden vom Rechnungshof von Juni bis September 2017 vor allem die Jahre 2016 und 2017, die Kritik trifft daher vor allem die rot-schwarze Vorgängerregierung. Die Überprüfung fand beim Bundeskanzleramt und beim Außenministerium als koordinierende Stellen zur nationalen Umsetzung der Entwicklungsziele sowie im Umwelt- und Verkehrsministerium als exemplarisch vom RH ausgewählten Bundesministerien statt.
Österreich habe sich als UNO-Mitglied durch die Annahme der „Agenda 2030“ zur nachhaltigen Entwicklung bekannt, „die vormalige Bundesregierung verabsäumte es jedoch, eine diesem politischen Bekenntnis nur nationalen Umsetzung entsprechende direkte Bezugnahme auf die nachhaltigen Entwicklungsziele in ihrem im Jänner 2017 beschlossenen Arbeitsprogramm für die Jahre 2017 und 2018 aufzunehmen“, kritisiert der Rechnungshof.
Das im Dezember 2017 verabschiedete Regierungsprogramm 2017 bis 2022 der aktuellen Regierung erwähne zwar die „Agenda 2030“, setze diese jedoch in keinen Kontext zu konkreten Maßnahmen, heißt es in dem Bericht weiter.
Konkret bemängelt der RH das Fehlen einer gesamtstaatlichen Strategie für die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele. Von der vorangegangenen Regierung sei zwar eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die jedoch nur ein Mandat zur Koordinierung der Berichterstattung bekommen habe, nicht aber zur Koordinierung der Umsetzung selbst.
Die Bundesministerien seien zwar im Jänner 2016 mit einer Bestandsaufnahme und Lückenanalyse beauftragt worden, das Bundeskanzleramt und das Außenministerium hätten aber die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme weder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, noch dem Parlament berichtet. Auch bei der Berichterstattung im Rahmen der UNO lasse sich Österreich Zeit, stellt der RH fest. Erst im Jahr 2020 werde zum ersten Mal ein nationaler Fortschrittsbericht im Rahmen des „Hochrangigen Politischen Forums für Nachhaltige Entwicklung“ der UNO präsentiert. „Im Vergleich dazu werden bis 2018 24 der 28 EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Fortschrittsberichte vorstellen.“
Während seiner Überprüfung stellte der Rechnungshof fest, dass sowohl das Bundeskanzleramt als auch das Finanzministerium jeweils an einem eigenen Evaluierungssystem und einem Berichtswesen zur „Agenda 2030“ arbeiteten. Die Ursachen für diese „unkoordinierte Vorgehensweise“ sieht der RH u.a. im „Fehlen einer bzw. eines Gesamtverantwortlichen“.
Der Rechnungshof empfiehlt, die interministerielle Arbeitsgruppe als nationales Lenkungsgremium für die Umsetzung der „Agenda 2030“ einzurichten und diese Arbeitsgruppe nach Möglichkeit nur von einem Ministerium leiten zu lassen. Zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele sollte eine Nachhaltigkeitsstrategie mit einem gesamtstaatlichen Mechanismus unter Einbeziehung der Länder und Gemeinden sowie der Zivilgesellschaft erstellt werden. Darüber hinaus sollte so bald wie möglich und danach mindestens einmal pro Legislaturperiode an das „Hochrangige Politische Forum für Nachhaltigkeit und Entwicklung“ der UNO berichtet werden.
~ WEB http://www.un.org/en/ ~ APA227 2018-07-06/12:05