Familiennachzug in Deutschland neu geregelt

Berlin (APA/dpa) - Der Weg für die Neuregelung des Familiennachzugs für bestimmte Flüchtlinge in Deutschland ist frei. Der Bundesrat (Länder...

Berlin (APA/dpa) - Der Weg für die Neuregelung des Familiennachzugs für bestimmte Flüchtlinge in Deutschland ist frei. Der Bundesrat (Länderkammer) ließ das vom Bundestag beschlossene Gesetz der Großen Koalition am Freitag passieren.

Es sieht vor, dass ab 1. August auch Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus wieder Angehörige zu sich nach Deutschland holen können. Pro Monat sollen aber insgesamt nur 1.000 Angehörige einreisen dürfen.

Derzeit ist der Familiennachzug für diese Flüchtlinge bis auf wenige Härtefälle ausgesetzt. Die Neuregelung sieht vor, dass Ehepartner und minderjährigen Kinder wieder kommen dürfen. Das Gleiche gilt für Eltern unbegleitet in Deutschland lebender minderjähriger Flüchtlinge. Zusätzlich können Härtefälle geltend gemacht werden, was in der Vergangenheit aber nur sehr wenigen Betroffenen gelang.

Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus - sogenannte subsidiär Schutzberechtigte - haben nur ein eng befristetes Bleiberecht. Subsidiären Schutz bekommt, wer in der Heimat zwar nicht im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention verfolgt wird, dem aber ernsthafter Schaden droht. Viele Menschen aus dem Bürgerkriegsland Syrien gehören zu dieser Gruppe.