Vorarlberg

Hitzetod eines Kleinkinds im Pkw: 18-jährige Mutter vor Gericht

Symbolfoto.
© Thomas Böhm

Die 18-Jährige muss sich gemeinsam mit ihrem Freund vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Sie hatten Baby nach der Rückkehr aus der Steiermark im Auto weiterschlafen lassen und schliefen dann im Haus selbst ein. Für den Bub kam jede Hilfe zu spät.

Bregenz – Nach dem Tod eines 20 Monate alten Buben in einem überhitzten Auto im August 2017 müssen sich am kommenden Dienstag (10. Juli) seine 18-jährige Mutter und ihr wenige Jahre älterer Freund vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Das Paar wurde von der Staatsanwaltschaft wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt.

Die damals 17-jährige Frau und ihr Freund, der nicht der Kindsvater ist, waren am 15. August 2017 mit dem Kleinkind von der Steiermark nach Vorarlberg zurückgefahren. Als sie am Nachmittag am Wohnsitz des Mannes im Bezirk Bludenz eintrafen, war der Bub im Kindersitz eingeschlafen. Weil das Paar das Kind nicht aufwecken wollte, ließ es den Buben im Auto zurück. Der Mann und die Frau begaben sich ins Haus, wo die beiden nach der anstrengenden Autofahrt einschliefen.

Als sie erst am Abend gegen 21.30 Uhr wieder wach wurden, lief der Freund sofort zum Fahrzeug. Doch der Bub war bereits tot. Er war laut Anklage bei hochsommerlichen Temperaturen zumindest fünf Stunden lang der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt gewesen. Lediglich das Fenster der Beifahrertüre war einen Spalt offen geblieben.

Der Mann alarmierte umgehend die Rettungskräfte und begann mit der Reanimation, aber alle Maßnahmen blieben vergeblich. Der Abstellplatz des Pkw war nicht einsehbar, so konnte das schlafende Kind niemandem auffallen. Die Mutter und ihr Freund wurden vom Kriseninterventionsteam betreut. Eine Obduktion ergab, dass der Bub an den Folgen der Hitzewirkung starb.

Das Strafgesetzbuch sieht im Falle eines Schuldspruchs für grob fahrlässige Tötung grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Für die damals 17-jährige Mutter gilt aber noch das Jugendstrafgesetz, womit für sie das Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe auf die Hälfte herabgesetzt wird. Der leibliche Vater tritt bei dem Prozess als Privatbeteiligter auf, er machte ein Teilschmerzensgeld von 500 Euro geltend. (APA)

Verwandte Themen