Abriss-Stopp: Mehrheit der geprüften Häuser muss erhalten bleiben

Wien (APA) - Nach Inkrafttreten strengerer Regeln für den Abriss von Gründerzeithäuser hat Wien seit Samstag rund 80 Abbrüche von Gebäuden g...

Wien (APA) - Nach Inkrafttreten strengerer Regeln für den Abriss von Gründerzeithäuser hat Wien seit Samstag rund 80 Abbrüche von Gebäuden gestoppt. Sie werden nun von der MA 19 überprüft. Am Freitagnachmittag lag ein erstes Zwischenergebnis vor: Die Mehrzahl der bisher unter die Lupe genommenen Häuser wurde als erhaltenswürdig eingestuft und darf daher nicht (weiter) abgerissen werden.

Grundlage des Vorgehens ist ein Teil der Bauordnung, den die Stadt in der Vorwoche - und nicht wie ursprünglich geplant erst im Herbst - beschlossen hat. Damit sollten „Last-Minute“-Abrisse von Wohnhäusern, die vor 1945 errichtet wurden, unterbunden werden. Denn mit der Neuregelung braucht es zwingend eine Genehmigung der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung). Nur wenn die Behörde das betreffende Haus als nicht erhaltenswürdig einstuft, darf geschleift werden.

Die Baupolizei verhängte daraufhin bei rund 80 Baustellen einen Baustopp. 29 der betroffenen Objekte wurden inzwischen von der MA 19 begutachtet und einer ersten Beurteilung unterzogen. Davon wiederum wurden 18 Gebäude als erhaltenswürdig eingestuft, teilte das Büro von Planungsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) der APA mit. Das heißt im Umkehrschluss: Nur elf Gründerzeithäuser dürfen weiter abgebrochen werden - darunter vor allem Einfamilienhäuser in Floridsdorf und der Donaustadt.

Vassilakou selbst bedankte sich bei der MA 19 für das hohe Arbeitstempo und versicherte: „Wir gehen konsequent gegen Immobilienspekulanten vor und schützen Wiens Gründerzeithäuser.“

Kritik an der Vorgangsweise der Stadt kam indes von der Kammer der Ziviltechniker für Wien, Niederösterreich und das Burgenland. Für Verwunderung sorgt dort vor allem die Wirksamwerdung der Verschärfung ohne Übergangsfristen. Dadurch seien vormals bewilligungsfreie, korrekt angezeigte Abbrüche gestoppt worden, hieß es in einer Aussendung.

Man überprüfe nun die Möglichkeit eines Regresses des entstandenen, wirtschaftlichen Schadens etwa infolge des Baustopps ohne Gefährdungsgründe, der durchzuführenden Sicherungsmaßnahmen oder der Verzögerungen von Projekten. Dies scheine ob des unüblichen Vorgehens ohne Übergangsfrist juristisch möglich, zeigte man sich bei der Kammer zuversichtlich.