AUVA - Interne Alarmrufe gegen Reformpläne
Wien (APA) - In der von der Bundesregierung zu kräftigen Einsparungen gezwungenen Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) rumort es nu...
Wien (APA) - In der von der Bundesregierung zu kräftigen Einsparungen gezwungenen Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) rumort es nun auch intern. Der APA wurde ein Papier zugespielt, aus dem hervorgehen soll, dass AUVA-Obmann Gerald Ofner gegenüber Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) zu tief greifenden Einschnitten bereit sei. Ofner dementierte die Echtheit der Unterlage.
Der AUVA-Obmann habe bei einem Termin mit Hartinger-Klein in der Vorwoche nicht das intern vorbereitete Konzept verwendet, sondern ein Zehn-Seiten-Papier, das etwa die Auflösung aller Landesstellen, die Reduktion des Personals um ein Drittel und die Privatisierung der Unfallkrankenhäuser vorsehe, so der Vorwurf. Die anonymen Kritiker wollen darin die Handschrift der Industriellenvereinigung (IV) erkennen und befürchten den „Todesstoß“ für die soziale Unfallversicherung.
Ofner wies dies auf APA-Anfrage über seine Sprecherin zurück. „Das ist definitiv kein Papier des Obmanns“, hieß es. Natürlich seien verschiedene Analysen erstellt worden, wie man die Sparvorgaben der Regierung erfüllen könnte, es gebe aber noch keinerlei Festlegungen oder Beschlüsse. Verhandelt werde noch bis in den August hinein, und die Gespräche mit der Ministerin liefen gut, ließ Ofner wissen.
Die im Wesentlichen aus Dienstgeberbeiträgen finanzierte AUVA muss laut Regierungsprogramm bzw. laut im Mai beschlossener Punktation des Ministerrats 500 Mio. Euro jährlich einsparen. Ein erster finanzieller Erfolg muss bis Jahresende 2018 nachweisbar sein.
Schon bis 31. August 2018 werden Organbeschlüsse verlangt, um das Einsparungspotenzial sicherzustellen. Weitere finanzielle Potenziale, die per Gesetz oder in Verhandlungen mit anderen Trägern zu erreichen wären (sie betreffen etwa die Entgeltfortzahlungen für Arbeitnehmer und die aus AUVA-Sicht zu geringe Vergütung für Freizeitunfälle bzw. die zu hohen Zahlungen für Arbeitsunfälle) müssen ebenfalls bis dahin genannt werden. Wird dieses Ziel nicht erreicht, droht die Auflösung der Versicherung.