Gerichtssplitter

Alko-Lenker bat Unfallopfer unter Tränen um Verzeihung

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Sportwagen, Probeführerschein, Alkoholisierung und ein Termin mit der Freundin: Dies waren im März auf der Inntalautobahn die Zutaten für ei...

Sportwagen, Probeführerschein, Alkoholisierung und ein Termin mit der Freundin: Dies waren im März auf der Inntalautobahn die Zutaten für einen Auffahrunfall, der mit dem Überschlagund der Unfallgegnerin geendet hatte. Eine Zeugin gestern am Landesgericht: „Der schoss mit 160 km/h an mir vorbei. Viel zu schnell, dann hat er mich noch geschnitten — ich habe mich geärgert!" Die Lenkerin hatte noch Glück, denn es dauerte nicht lange, da fuhr sie bei Langkampfen auch schon über die Fahrzeugteile eines Wracks, das auf der A12 am Dach gelegen war. Zuvor war der 22-jährige Führerscheinneuling dem Pkw von hinten aufgefahren, worauf das Vorderfahrzeug auf dem Dach liegend noch gegen die Leitplanke geschleudert worden war. Weinend beschwor der wegen fahrlässiger Körperverletzung Angeklagte, dass so etwas nie mehr vorkomme und er dem Opfer ohnehin schon Blumen und Schokolade geschickt hätte. Die noch immer an der Wirbelsäule verletzte Unfallgegnerin erlöste den Schluchzenden dann bei Gericht regelrecht mit der Forderung nach einer Entschuldigung. Die Strafe von zur Hälfte bedingten 2400 Euro sind dessen kleinstes Problem. 15.500 Euro Schaden entstand an den Autos. Dazu kommen noch die Heilungskosten des Unfallopfers.

Dass Gleichgültigkeit bei der Aufklärung von Vorwürfen zu unnötigen Prozessen führen kann, zeigte ein Freispruch am Landesgericht. So war ein schlampiger Geschäftsmann wegen Nichtbezahlung von Geräten des schweren Betrugs angeklagt. Gestern klärte sich dann sofort auf, dass sofortige Bezahlung nie zugesagt und das Material schon lange zurückgestellt worden war. (fell)