EuGH fällt Grundsatzurteil zu neuen Gentechnik-Verfahren
Luxemburg (APA/dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt heute, Mittwoch (11.00 Uhr), über die rechtliche Bewertung neuer Gentechnik...
Luxemburg (APA/dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt heute, Mittwoch (11.00 Uhr), über die rechtliche Bewertung neuer Gentechnikverfahren. Es geht darum, ob beispielsweise Pflanzen, die mit den neuen Methoden erzeugt wurden, unter die Regeln für „gentechnisch veränderte Organismen“ (GVOs) fallen - oder ob sie davon ausgenommen sind (Rechtssache C-528/16).
Nach geltendem EU-Recht unterliegen GVOs unter anderem strengen Kennzeichnungspflichten. Verbraucherschützer fürchten, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel ungekennzeichnet ihren Weg in die Supermärkte finden könnten. Die vorhandenen Regelungen sind 18 Jahre alt.
Einige Verfahren sind von den GVO-Regeln ausgenommen, sofern bei diesen etwa kein fremdes Genmaterial verwendet wird. Nun geht es darum, ob neue Methoden, wie etwa Anwendungen der „Genschere“ CRISPR-Cas9 ebenfalls von diesen Ausnahmen profitieren können. Ein französisches Gericht hatte den Fall nach der Klage einiger Verbände nach Luxemburg verwiesen. Methoden wie CRISPR-Cas9 gelten als besonders günstig und effizient. Kritiker fordern, dass für solche Verfahren aus Sicherheitsgründen ausnahmslos die GVO-Regeln gelten.
~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA098 2018-07-25/09:46