EuGH urteilt: Neue Gentechnikverfahren unterliegen GVO-Richtlinie

Luxemburg (APA) - Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Mittwoch entschieden, dass durch Mutagenese gewonnene Organismen genetisch...

Luxemburg (APA) - Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Mittwoch entschieden, dass durch Mutagenese gewonnene Organismen genetisch veränderte Organismen (GVO) seien und grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen unterliegen würden. Von diesen Verpflichtungen ausgenommen seien die mit Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen, die seit langem als sicher gelten.

Allerdings stünde es den EU-Staaten frei, diese Organismen unter Beachtung des Unionsrechts den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen oder anderen Verpflichtungen zu unterwerfen, urteilten die EU-Richter. Mit „Mutagenese“ werden alle Verfahren bezeichnet, die es - anders als die Transgenese - ermöglichen, das Erbgut lebender Arten ohne Einführung einer fremden DNS zu verändern.

~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA193 2018-07-25/11:28