EuGH-Anwalt bestätigt Regelung für Anspruch auf sechste Urlaubswoche

Luxemburg/Brüssel (APA) - Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die österreichische Urlaubsregelung bestätigt, wonach A...

Luxemburg/Brüssel (APA) - Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die österreichische Urlaubsregelung bestätigt, wonach Arbeitnehmer nur Anspruch auf sechs Urlaubswochen haben, wenn sie 25 Dienstjahre beim selben Arbeitgeber gearbeitet haben. Das österreichische Urlaubsgesetz stelle weder eine Diskriminierung noch eine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit dar, erklärte der EuGH-Anwalt am Mittwoch.

Hat der Arbeitnehmer bei verschiedenen Arbeitgebern im In- oder Ausland gearbeitet, werden derzeit nur höchstens fünf Jahre angerechnet. In dem Rechtsstreit (C-437/17) hatte der Betriebsrat des Eurothermen-Ressorts Bad Schallerbach gegen diese geltende österreichische Regelung geklagt. Er forderte, dass sämtliche Arbeitnehmer, die unter Zusammenrechnung der Vordienstzeiten aus anderen EU-Staaten 25 Jahre an unselbstständiger Beschäftigung aufweisen, einen Anspruch auf die sechste Urlaubswoche haben.

Der Oberste Gerichtshof verwies den Fall an den EuGH. Das EU-Gericht ist nicht an die Meinung des Generalanwalts gebunden. In vier von fünf Fällen folgen ihm aber üblicherweise die EU-Richter in ihren Urteilen.

~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA303 2018-07-25/13:29