Haftbedingungen in Ungarn stehen Auslieferung nicht immer entgegen

Luxemburg (APA/AFP) - Die allgemein schlechten Haftbedingungen in Ungarn reichen nicht aus, um die Vollstreckung eines dort ausgestellten Eu...

Luxemburg (APA/AFP) - Die allgemein schlechten Haftbedingungen in Ungarn reichen nicht aus, um die Vollstreckung eines dort ausgestellten Europäischen Haftbefehls zu verweigern. Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg ist der mutmaßliche Straftäter auszuliefern, wenn das Gefängnis, in dem er die Haft antreten soll, die Standards einer menschlichen Behandlung wahrt.

Im konkreten Fall geht es um einen Ungarn, der dort wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Betrugs und Diebstahls verfolgt wird. Weil gegen ihn ein in Ungarn ausgestellter Europäischer Haftbefehl vorliegt, ist er seit November 2017 in deutscher Auslieferungshaft. Gegen die Auslieferung wehrt er sich mit Hinweis auf die schlechten Haftbedingungen in Ungarn.

Nach dem Luxemburger Urteil trägt dies aber nur, wenn ihm auch tatsächlich selbst unmenschliche Haftbedingungen drohen. In der für ihn vorgesehenen Strafvollzugsanstalt Szombathely sei dies aber nach den Feststellungen des von ihm angerufenen Oberlandesgerichts Bremen nicht der Fall.

Nach einem weiteren Urteil muss Ungarn voraussichtlich einem wegen Bestechung von Kroatien ausgestellten Haftbefehl nachkommen. In dem zweiten Fall geht es um den Vorstandsvorsitzenden eines ungarischen Unternehmens. Er soll noch vor dem EU-Beitritt Kroatiens der Zahlung hoher Bestechungsgelder an einen kroatischen Amtsträger zugestimmt haben.

Ungarn verweigert seit 2011 die Auslieferung. Nach seinem EU-Beitritt stellte Kroatien 2013 einen Europäischen Haftbefehl aus. Auch dem will Ungarn nicht Folge leisten. Es habe hierzu bereits in Ungarn ein Verfahren gegen den Mann gegeben, das aber eingestellt wurde. Nach dem Luxemburger Urteil trägt dieses Argument nicht, weil der Vorstandsvorsitzende in Ungarn nur als Zeuge und nicht als Beschuldigter vernommen wurde.

~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA310 2018-07-25/13:37